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KMU-Investitionszuwachsprämie ab 2017: Erste Infos zum geplanten Gesetzesentwurf

Mit Ministerratsvortrag vom 25. Oktober 2016 wurde zur Stärkung der privaten Investitionen die Einführung einer Investitionszu­wachsprämie angekündigt. Zwar ist die Einführung bereits mit 2017 geplant, einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt es derzeit jedoch noch nicht. Einige grundlegende Informationen können wir aber dennoch bereits an Sie weitergeben.

Förderprämie 2017/18 an Mitarbeiteranzahl gekoppelt

Eingeführt werden soll eine direkte Förderung des Investitionszuwachses. Die Förde­rung gilt dabei für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschafts­güter des abnutzbaren Anlagevermögens. Davon werden insbesondere PKW und Grundstücke ausgenommen bleiben (Gebäude sollen hingegen begünstigt sein). Die Berechnung erfolgt aufgrund des Durchschnitts der jeweils neu aktivierten Anschaf­fungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorange­gangenen Jahre.

Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 50.000,- und höchs­tens EUR 450.000,- für Unternehmen mit bis zu 49 MitarbeiterInnen wird dabei 2017 und 2018 mit einer 15 %igen Prämie gefördert. Der Investitionszuwachs im Gesamt­ausmaß von mindestens EUR 100.000,- und höchstens EUR 750.000,- EUR für Unter­nehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter wird hingegen 2017 und 2018 mit einer 10 %igen Prämie unterstützt.

Abwicklung durch Austria Wirtschaftsservice (aws)

Die Investitionszuwachsprämie soll als direkte Förderung vom Austria Wirtschaftsser­vice (aws) – der Förderbank des Bundes – vergeben werden. Nach ersten Informationen sind die entsprechenden aws-Richtlinien unter Abstimmung mit den zuständigen Mi­nisterien derzeit in Ausarbeitung und sollen nach Fertigstellung auf der aws-Homepage abrufbar sein. Die Abwicklung der Investitionszuwachsprämie wird somit im Rahmen eines Förderantrages beim aws oder der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank durchgeführt.

UNSER TIPP

Anträge auf die Investitionszuwachsprämie sollen ab Jahresbeginn 2017 gestellt werden können. Mit der Durchführung der Investitionen (Auftrag/Bestellung) darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag eingereicht worden ist.

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