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Spendenbegünstigung nur noch bei Datenaustausch: Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ab 2017

Das Einkommensteuergesetz ermöglicht es, Spenden an bestimmte spendenbegüns­tigte Organisationen im unternehmerischen Bereich als Betriebsausgabe oder im Privat­bereich als Sonderausgabe anzusetzen. Mit der Steuerreform 2015/16 wurde, für die Möglichkeit des Spendenabzugs im Privatbereich, mit Wirkung ab 2017 eine verpflicht­ende elektronische Datenübermittlung festgelegt. Im betrieblichen Bereich können Spenden hingegen wie bisher bei belegmäßigem Nachweis abgesetzt werden.

Neuregelung sieht Mitwirkung von Spender/in und Spendenempfänger/in vor

Will eine Privatperson ab 2017 Spenden steuerlich absetzen, müssen der spendenbegünstigten Organisation zumindest Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum bekanntgeben werden. Die spendenbegünstige Organisation hat dann der Finanzverwaltung bis Ende Februar des Folgejahres den Gesamtbetrag, der im betreffenden Jahr geleisteten Spenden jeder Spenderin bzw. jedes Spenders, mittels FinanzOnline zu übermitteln. Die jährliche Datenübermittlung in FinanzOnline kann dabei entweder mittels Dialogverfahren oder Datenstromverfahren/Webservice durchgeführt werden. Das BMF hat hierzu ausführliche Leitfäden ausgearbeitet, welche auf der Homepage des BMF unter der Rubrik E-Government abrufbar sind.

Datenübermittlung mittels Dialogverfahren

Beim technisch sehr einfachen, jedoch zeitaufwendigen Dialogverfahren werden die Spenderdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum) direkt in FinanzOnline erfasst. Anschließend erfolgt automatisch eine Suche der Person im Zentralen Melderegister. War die Suche er­folgreich, kann der Gesamtbetrag an Spenden des ganzen Jahres eingegeben und die Daten anschließend übermittelt werden.

Datenübermittlung mittels Datenstromverfahren/Webservice

Bei der Übermittlung mittels Datenstromverfahren oder Webservice müssen die einzelnen Spenderdaten in eine XML-Datei umgewandelt werden. Die Vorgaben für die Struktur einer solchen XML-Datei können auf der Homepage des BMF unter der Ru­brik E-Government eingesehen werden. Zu beachten ist, dass die spendenbegünstigte Organisation vorab mittels Abfrage beim Stammzahlenregister für jede/n SpenderIn ein verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben zu ermitteln hat. Geplant ist, dass ab 9. August 2017 die Abfrage im Stammzahlen-register über eine Verlinkung in FinanzOnline ermöglicht wird. Für die Übermittlung der Spendendaten selbst, muss in FinanzOnline im Anschluss lediglich die XML-Datei hochgeladen werden.

Unser Fazit

Bei einer kleineren Anzahl an SpenderInnen wird das technisch einfache Dialogverfahren ausreichend sein. Im Regelfall wird es aber sinnvoll sein, die Voraussetzungen für das Datenstromverfahren zu erfüllen.

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