Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Verabschiedung der Gewerbeordnungsnovelle im Sommer 2017: Die zentralen Änderungen ab Mai 2018

Online seit 10. August 2017, Lesedauer: 2 Min.

Der Nationalrat verabschiedete die Gewerbeordnungsnovelle im zweiten Anlauf im Juni 2017. Die neue Gewerbeordnung wird mit 1. Mai 2018 in Kraft treten und bringt dabei einige interessante Änderungen mit sich.

Wichtige Änderungen im Überblick

Sämtliche Gewerbeanmeldungen werden ab Mai 2018 von den bisher anfallenden Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit und können ab diesem Zeitpunkt kostenlos beantragt werden. Weiters entfallen auch die Gebühren für die Ausstellung von Auszügen aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sowie jene im Bereich des Betriebsanlagenrechts.

Die Aufhebung der Teilgewerbe-Verordnung bringt eine Abschaffung der Kategorie „Teilgewerbe“ bei Erweiterung der freien Ge­werbe mit sich. 19 der bisher 21 reglementierten Teilgewerbe werden zu freien Gewerben und die beiden Teilgewerbe „Erdbau“ und „Betonbohren und –schneiden“ gehören dann wieder dem Baugewerbe an.

Von der Einführung der neuen, digitalen Gewerbelizenz sind sämtliche Gewerbe einschließlich aller Nebenrechte betroffen. Diese wird mit der Anmeldung eines Gewerbes durch eine/n Gewerbetreibende/n begründet, die/der zu diesem Zeitpunkt noch über keine Gewerbeberechtigung verfügt. Die erste Gewerbeberechtigung ist immer anzumelden, egal ob es sich um ein freies oder reglemen­tiertes Gewerbe handelt. Zu einer Erweiterung der Gewerbelizenz kommt es dann bei Anmeldung (bei reglementierten) oder Anzei­ge (bei freien) weiterer Gewerbe.

Ausweitung der Nebenrecht bringt neue Geschäftsmöglichkeiten

Eine zentrale Änderung für bestehende Betriebe ist, dass ergänzende Leistungen aus anderen Gewerben (reglementierte wie freie), künftig im max. Ausmaß von 30 % des Jahresumsatzes auch ohne die dafür nötigen Gewerbeberechtigungen zu besitzen, erbracht werden dürfen. Ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben dürfen im Rahmen eines bestehenden Auftrages dabei jedoch nur bis zu 15 % der eigenen Leistung (gemessen am Auftragswert bzw. am Zeitaufwand) ausmachen.

Unser Fazit:
Die Gewerbeordnungsnovelle bringt einige wichtige Änderungen mit sich. So fallen künftig keine Kosten mehr für Gewerbeanmeldungen an, die Gewerbeordnung unterscheidet nur mehr zwischen reglementierten und freien Gewerben und es dürfen auch – in einem begrenzten Ausmaß – Nebenleistungen anderer Gewerbe erbracht werden.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
481 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
27 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 90 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS