STEYR +43 7252 / 572 | LINZ +43 732 / 60 40 90 MAIL office@grs.at

aws KMU-Investitionszuwachsprämie ist ausgeschöpft: Ab sofort sind keine weiteren Anträge möglich

Noch am 3. April 2017 haben wir darüber informiert, dass die KMU-Investitionszuwachsprämie mit 31. März 2017 erfreulicherweise auch auf Freiberufler ausgeweitet wurde. Darüber hinaus wurde darin auch über aktuelle Klarstellungen zum Förderumfang berichtet (siehe auch: Ausweitung der KMU-Investitionszuwachsprämie: Antragstellung nun auch für Freiberufler möglich). Überraschenderweise verkündete die aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) nun bereits das Ende des Förderprogramms für 2017.

Seit 7. April 2017 werden keine Anträge von KMUs mehr entgegengenommen

Ganz aktuell und ohne, dass dies vorher angedeutet wurde, wurden wir seitens der aws am 7. April 2017 per Newsletter darüber informiert, dass aufgrund des außerordentlich hohen Interesses an der KMU-Investitionszuwachsprämie diese ab sofort nicht mehr beantragt werden kann. Laut aws wurden im Rahmen dieser Maßnahme insgesamt rund 1.900 Unternehmen in das Förderprogramm aufgenommen. Das Volumen der geplanten Investitionen soll sich in Summe auf EUR 1,6 Milliarden belaufen.

Fördertopf für Großunternehmen ist noch gut gefüllt

Das Programm für KMUs ist damit nunmehr ausgeschöpft. Für die Beantragung der Investitionszuwachsprämie von großen Unternehmen sind hingegen noch ausreichend Mittel vorhanden. Hier können von den insgesamt dafür bereitgestellten EUR 100 Millionen, derzeit noch rund EUR 80 Millionen im heurigen Jahr abgerufen werden.

Laut aws soll es für KMU und Freiberufler erst ab 2018 weitere Fördermittel geben. Wie mit dieser Beantragung umzugehen sein wird, ist jedoch bis dato noch offen. Wir werden Sie rechtzeitig über die weiteren Details informieren, sobald diese bekanntwerden.

UNSER FAZIT

Das rasche Ausschöpfen der Prämie ist angesichts der Tatsache, dass die Prämie zwar bereits seit Anfang des Jahres beantragt werden konnte, die konkreten Richtlinien aber erst mit 7. März veröffentlicht wurden, doch sehr unbefriedigend. Insbesondere muss die Ausweitung auf Freiberufler mit 31. März 2017 und die zeitnahe Information der Ausschöpfung der Prämie mit 7. April 2017 als äußerst unglücklich eingestuft werden. Ob es sinnvoll ist, für heuer beabsichtigte Investitionen mangels Förderung möglicherweise auf 2018 zu verschieben, ist zu hinterfragen.

PDF