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aws Kreativwirtschaftsscheck ab 1. Juli 2017: KMUs erhalten Zuschuss bei der Inanspruchnahme von kreativwirtschaftlichen Leistungen

Durch die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche wie Globalisierung und Digitalisierung ist die Volkswirtschaft Österreich auf hohe Innovationsdynamik angewiesen, um weiterhin global wettbewerbsfähig zu sein. Um einen Anreiz für die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen bei KMUs zu schaffen, gibt es 2017 eine „De-minimis“-Förderung durch den Kreativwirtschaftscheck der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH).

Kreativwirtschaftliche Leistungen mit bis zu EUR 5.000,- gefördert

Das gesamte zu vergebende Förderbudget der aws beläuft sich auf EUR 1,5 Mio. Gefördert werden kreativwirtschaftliche Leistungen, die im Zuge eines Innovations­vorhabens in Anspruch genommen werden. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 100 % der förderbaren Kosten und ist auf max. EUR 5.000,- pro Unternehmen beschränkt.

Hinsichtlich der Auswahl des Adressatenkreises wurden folgende wesentlichen kreativwirtschaftlichen Kernbereiche definiert, für welche die Förderung in Anspruch genommen werden kann: Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirt­schaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlags­wesen, Grafik, Werbewirtschaft und Kunstmarkt. Für eine nähere Bestimmung der Förderwürdigkeit sorgen die FAQs auf der Website der aws, die u. a. auch auflisten, welche Kosten ausdrücklich von einer Förderung ausgeschlossen sind.

Antrag ist im Zeitraum Juli bis Anfang September 2017 zu stellen

Zulässige Antragsteller für den Kreativwirtschaftsscheck sind KMUs mit Unternehmens­gründung vor 1. Mai 2017 und/oder Projektsitz in Österreich. Förderbar sind nur Vor­haben deren Beauftragung erst nach vollständiger Antragstellung beim aws erfolgt. Die Frist zur Einreichung beginnt am 1. Juli 2017 um 8.00 Uhr und endet am 7. September 2017 um 17.00 Uhr. Wenn die Einreichungen das verfügbare Budget übersteigen, fin­det ein notarielles Ziehungsverfahren statt und die Auswahl erfolgt per Zufallsprinzip. Achtung: Es ist nur die Einreichung eines Antrags pro Unternehmen erlaubt. Werden mehrere Anträge gestellt, so wird man vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

UNSER TIPP

Da nur vollständig ausgefüllte Anträge gefördert werden, empfehlen wir die hilfreichen Vorlagen der aws-Website heranzuziehen. Registrieren Sie sich einfach unter https://foerdermanager.awsg.at und laden Sie die erforderlichen Inhalte hoch. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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