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BMF bestätigt vermehrte Kontrollaktivitäten: Finanzverwaltung nimmt Manipulationsschutz von Registrierkassen ins Visier

Online seit 5. Mai 2017, Lesedauer: 3 Min.

Seit dem Inkrafttreten von Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassen­pflicht mit 1. Jänner 2016 fertigt die Finanzverwaltung im Zuge ihrer Nachschauen be­reits Niederschriften über die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen an (siehe auch: Finanzverwaltung auf Nachschau: Einzelaufzeichnungen, Registrierkassen und Belegerteilung im Fokus). Da seit dem 1. April 2017 die Verpflichtung besteht, die verwen­deten Registrierkassen mit einem gültigen Manipulationsschutz zu versehen, werden die Kontrollaktivitäten erwartungsgemäß nun auch in diese Richtung intensiviert. Laut Aussagen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird die Einhaltung der Regist­rierkassensicherheitsverordnung (RKSV) dabei in vordefinierten, zeitlichen Abschnitten schrittweise verschärft.

Seit April/Mai 2017: Generelle Funktionsfähigkeit der Registrierkasse

Derzeitige Kassenkontrollen gehen eher noch in die Breite als in die Tiefe und werden entweder im Zuge von Betriebsprüfungen mit­erledigt oder aber auch von der Finanzpolizei als reine Kassennachschau durchgeführt. Eine solche Nachschau erfolgt (zumeist) durch einen einzelnen Finanzbeamten ohne vorhergehende Ankündigung der Überprüfung. Im Zentrum steht dabei die ordnungsgemäße Erfassung von Geschäftsfällen mittels elektronischer Registrierkasse, die Erteilung der Belege an die Kunden und die Inbetriebnahme des Manipulationsschutzes (QR-Code).

Sollte die Kasse über keinen Manipulationsschutz verfügen, so ist der Nachweis über dessen rechtzeigte Bestellung (siehe auch: Zur Registrierung der Registrierkasse: Sicherheitseinrichtung muss bis Mitte März 2017 bestellt sein) vorzuweisen. Für sämtliche Prüfungshandlungen sind von den Kontrollorganen stets Niederschriften anzufertigen und Durchschriften auszustellen.

Ab Sommer 2017: Umsatzsteuernachschauen in Registrierkassenfällen

Die Registrierkassenüberprüfungen werden ab Sommer 2017 mit Umsatzsteuer- nachschauen in Registrierkassenfällen zwecks technisch-formeller Überprüfung der Einhaltung der RKSV erweitert. Ab diesem Zeitraum wird die Übernahme des Datenerfassungsprotokolls von den Finanzbeamten eingefordert werden (siehe auch: Sicheres Arbeiten mit der Registrierkasse: Regelmäßige Aufgaben im laufenden Betrieb ab 1. April 2017).

Ab Anfang 2018: Standardisierte Außenprüfungen

Bis zum neuen Jahr wird ein standardisiertes Vorgehen für Außenprüfungen ausge­arbeitet. Ab 2018 ist folglich mit noch intensiveren Kontrollhandlungen aller der für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Zusammenhang mit den vom Gesetz geforderten Aufzeichnungspflichten zu rechnen.

Unser Fazit:
Wer seine Registrierkasse bereits ordnungsgemäß in Betrieb genommen und registriert hat bzw. den Nachweis der Bestellung einer Signatureinheit vor Mitte März 2017 erbringen kann, ist für anstehende Kontrollen schon einmal gut gerüstet. Bitte vernachlässigen Sie in weiterer Folge aber keinesfalls die regelmäßigen Registrierkassenaufgaben (monatlicher Kassenabschluss, laufende Datensicherung, etc.)!
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