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Gut vorbereitet ins neue Geschäftsjahr: Herbstgespräch und wichtige Steuerspartipps zum Jahresende

Die letzten Monate eines Geschäftsjahres bieten den optimalen Zeitpunkt, um sich einen guten Überblick über die aktuelle wirtschaftliche und steuerliche Situation Ihres Unternehmens zu verschaffen. Denn es sind bereits ausreichend Daten vorhanden, um ein vorläufiges Jahresergebnis berechnen zu können und es besteht noch genügend Zeit, um die steuerlichen Auswirkungen des Geschäftsjahres optimal zu steuern, sowie möglichen Fehlentwicklungen aktiv entgegenzuwirken.

 

Unsere Leistungen beim Herbstgespräch

Im Rahmen unseres Herbstgespräches analysieren wir gemeinsam mit Ihnen das laufende Geschäftsjahr. Auf Basis der aktuellen Daten wird ein voraussichtliches Jahresergebnis prognostiziert. Zudem berechnen wir Ihnen die zu erwartende Steuer- und Sozialversicherungsbelastung des aktuellen Jahres. Neben einem Vorjahresvergleich richten wir unseren Blick auch in die Zukunft und planen Ihre Steuervorauszahlungen und Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 auf Basis Ihrer Einschätzungen über die künftige Entwicklung des Unternehmens. Mögliche Maßnahmen zur Realisierung Ihrer Zielsetzungen im Hinblick auf den Jahresabschluss werden besprochen und Sie erhalten wertvolle Tipps, um das Betriebsergebnis noch entscheidend beeinflussen zu können.

 

Unsere Top-3-Steuerspartipps vor dem Jahresende

  • Gewinnfreibetrag
    Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (Gewerbebetriebe, Freiberufler, geschäftsführende Gesellschafter, Gesellschafter von Personengesellschaften) verfügen über die Möglichkeit 13 % des Gewinns steuerfrei zu stellen. Bei Gewinnen bis EUR 30.000,- ist dafür keinerlei Investition von Nöten. Darüber werden begünstigte Wirtschaftsgüter ein Thema, wobei der prozentuelle Freibetrags­satz ab einem Gewinn von EUR 175.000,- absinkt (auf 7 % bis EUR 350.000,- bzw. auf 4,5 % bis EUR 580.000,-)
  • Zeitliche Disposition von Einnahmen/Ausgaben
    E/A-Rechner haben die Möglichkeit, durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ihre Einkünfte zu steuern. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende auftreten, sind aber immer dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören (z. B. Miete).
  • GSVG-Akontozahlungen
    Durch die Vorauszahlung von zu erwartenden Nachzahlungen an GSVG-Beiträgen kann die Steuerbemessungsgrundlage oftmals deutlich gesenkt werden.

 

UNSER FAZIT

Die frühzeitige Abbildung Ihrer derzeitigen Unternehmenssituation zahlt sich aus. Bei Interesse informiert Sie Ihr/e Betreuer/in des Jahresabschluss- und Beratungsteams gerne noch umfassender zu Ablauf und Inhalt unseres Herbstgespräches und nimmt bei Wunsch gleich die Terminvereinbarung mit Ihnen vor.

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