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Nach dem Onlinebezug auch zum Vorsteuerabzug! Der richtige Umgang mit Amazon-Rechnungen

Online seit 12. Oktober 2018, Lesedauer: 2 Min.

Einkäufe bei großen Online-Versandhändlern, wie bspw. Amazon, nehmen deutlich zu. Unsere tägliche Praxis zeigt, dass dies nicht mehr nur auf den privaten, sondern ver­stärkt auch auf den betrieblichen Bereich zutrifft. Dabei werden wir immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass Rechnungen fehlerhaft ausgestellt werden. Dadurch kann es zu Problemen beim Vorsteuerabzug kommen. Um Ihnen diese Mühen zu ersparen, sollten Sie unbedingt die nachfolgende Vorgehensweise einhalten.

Anlage eines separaten Firmenaccounts bei ihrem Onlinehändler

Durch Anlage eines separaten Fimenaccounts kann sichergestellt werden, dass private und betriebliche Einkäufe nicht durcheinander gebracht werden. Zudem wird auf den Rechnungen Ihre korrekte Firmenanschrift angeführt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Online-Einkauf auch als Betriebsausgabe für Ihr Unternehmen berücksichtigt werden kann.

Achten Sie bei der Erstellung des Accounts besonders darauf, von Beginn an anzugeben, dass es sich um ein Unternehmenskonto handelt. Denn es reicht nicht aus, in einem privaten Account die Firmenanschrift anzugeben. Sie gelten in diesem Fall für den Rech­nungsaussteller dennoch als Privatperson.

Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nummer)

Erwerben Sie im EU-Onlinehandel Waren für Ihr Unternehmen, so müssen Sie Ihre UID-Nummer angeben, um als Unternehmer identifiziert werden zu können. Erst dann handelt es sich bei Ihrem Einkauf um eine innergemeinschaftliche Lieferung. In diesem Fall kann die Ware ohne Umsatzsteuer innerhalb des EU-Raumes grenzüberschreitend an Sie verkauft werden. Ohne Angabe der UID-Nummer, geht der Rechnungsaussteller davon aus, dass es sich bei Ihnen um eine Privatperson handelt. Die Rechnungen werden dann stets mit Umsatzsteuer ausgestellt. Da die Ware aber aus dem EU-Raum versendet wird(innergemeinschaftliche Lieferung) und es sich um einen Kauf zwischen Unternehmern handelt, ist die Ausstellung der Rechnung mit Umsatzsteuer nicht korrekt. Diese Umsatzsteuer ist nicht abzugsfähig und stellt für Ihr Unternehmen einen Kostenfaktor dar.

Unser Fazit:
Wir raten Ihnen dazu, für Online-Einkäufe ein eigenes Firmenkonto anzulegen und dabei Ihre UID-Nummer anzugeben. Erst dann können Rechnungen richtig ausgestellt werden und es ist sichergestellt, dass Ihre betrieblichen Einkäufe als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben gelten und Sie nicht um den Vorsteuerabzug gebracht werden.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
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