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Ohne LEI kein Wertpapiergeschäft für Unternehmen ab 2018: Neue Kennzeichnung muss online beantragt werden

Die Erkenntnisse aus der Finanzkrise haben gezeigt, wie wichtig es ist, beteiligte Parteien an einer Finanztransaktion rasch und eindeutig identifizieren zu können. Ab 3. Jänner 2018 benötigen Unternehmen daher einen LEI (Legal Entity Identifier) – ein 20-stelliger alphanumerischer Code – für Geschäfte mit Wertpapieren. Ausge­nommen sind aktuell nur Privatpersonen und nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen. Laut aktueller Information der Finanzmarktaufsicht gelten im Wesentli­chen als Wertpapiergeschäft: Transaktionen von übertragbaren Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Investmentfondsanteilen, Swaps, Optionen, Futures und Forwards. Nicht erfasst sind Sparbücher, Bankguthaben sowie Versicherungsprodukte.

Erstmalige Vergabe des LEI-Codes erfolgt über Online-Portal

Derzeit sind 30 autorisierte Vergabestellen, wie bspw. WM Datenservice Deutschland (Europas größtes LEI-Portal und Empfehlung der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)), dazu berechtigt, Ihnen einen LEI-Code auszustellen. Die Beantragung des LEI ist dabei nur online möglich und für Sie in wenigen Minuten erledigt. Zuerst muss man sich auf dem Portal registrieren und den neu angelegten Account per E-Mail bestätigen. Anschließend ist für die Bestellung des LEI die UID-Nummer Ihres Unternehmens anzuführen. Die Rechnung in Höhe von EUR 80,- (für die Erstbeantragung) wird Ihnen dann per E-Mail übermittelt. Nach erfolgtem Zahlungseingang überprüft (bei Anforderung über WM Datenservice Deutschland) die OeKB Ihre Daten und Ihnen wird der LEI – nach positivem Prüfungsergebnis – via E-Mail zugestellt. Der Vergabeprozess ist im Regelfall binnen weniger Tage abgeschlossen. Ihr LEI-Code ist dann für ein Jahr gültig.

LEI-Code muss jährlich verlängert werden

45 Tage bevor Ihr LEI-Code seine Gültigkeit verliert, wird Ihnen ein automatisches Erinnerungs-E-Mail zugesandt. Dieses fordert Sie dazu auf, sich im LEI-Portal anzumelden, Ihre dortigen Daten nochmals zu überprüfen und deren Korrektheit zu bestätigen. Nach Bezahlung der Rechnung für die beantragte Verlängerung des LEI (Höhe: EUR 70,-), ist dieser für ein weiteres Jahr gültig.

UNSER TIPP

Da alle Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen) sowie Stiftungen und Vereine, die Wertpapiergeschäfte ab Jahresbeginn 2018 tätigen wollen, einen LEI benötigen, sollten Sie diesen bei Bedarf rechtzeitig beantragen. Eine jährliche Bestätigung Ihrer Daten sowie die Begleichung der fälligen Rechnung gewähr-leisten in der Folge dann die Gültigkeit Ihres LEI.

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