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Der Ferialverdienst kann auch Geld kosten? Zur Rolle von Familienbeihilfe und Arbeitnehmerveranlagung

Sommerzeit ist Ferienzeit und bietet somit für viele Jugendliche die Möglichkeit mit einem Ferialjob etwas Geld zu verdienen. Damit aus dem Verdienst keine Nachteile entstehen, gibt es vor allem zwei Punkte zu beachten.

Vorsicht: Verdienstgrenze bei Familienbeihilfenbezug

Ein Ferialjob kann dazu führen, dass die für den Bezug der Familienbeihilfe geltende Verdienstgrenze überschritten wird. Diese beträgt aktuell EUR 10.000,- pro Kalenderjahr und setzt sich aus dem Bruttoverdienst ohne Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und abzüglich den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben, etc. zusammen. Wird die Verdienstgrenze überschritten, muss jener Betrag, welcher die Verdienstgrenze übersteigt, zurückbezahlt werden. Wichtige Ausnahme: Bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres gelangt die Grenzregelung nicht zur Anwendung und es kann beliebig verdient werden.

Nicht vergessen: Lohnsteuerrückerstattung beim Finanzamt

Im Regelfall wird bei einem Ferialjob ein Dienstverhältnis vorliegen und es wird ein Bruttoentgelt zwischen Unternehmen und Jugendlichen vereinbart. In Folge ist der Betrieb dazu verpflichtet, laufend Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen. Beschäftigte Jugendliche haben keinerlei Verpflichtungen gegenüber Finanzamt oder Sozialversicherungsträger, erhalten dafür aber das nach Vornahme der Abzüge verbleibende Nettoentgelt. Ist der Ferialjob nur von kurzer Dauer und werden auch unterjährig keine oder nur geringe Einkünfte erzielt, ist es ratsam, im folgenden Kalenderjahr eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Da DienstnehmerInnen in Österreich erst ab einem Jahreseinkommen von EUR 12.000,- steuerpflichtig sind, wird in der Regel die Lohnsteuer zum Teil oder zur Gänze rückerstattet werden.

UNSER TIPP

Damit beschäftigte Jugendliche keine finanziellen Einbußen durch eine Ferialanstellung erfahren, ist auf die jährliche Verdienstgrenze von EUR 10.000,- für den Bezug der Familienbeihilfe zu achten. Der Hinweis auf (teilweise) Rückerstattung der Lohnsteuer im darauffolgenden Jahr wird zudem immer dankbar angenommen.

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