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Stimmt der Stundensatz noch? Mit der Stundensatzkalkulation zur aktuellen Preisuntergrenze

Online seit 8. März 2018, Lesedauer: 2 Min.

Die Stundensatzkalkulation ist ein flexibel einsetzbares und unverzichtbares Verfahren zur Ermittlung der geplanten Einnahmen im Dienstleistungs- und Handwerksbereich. Denn erst durch Berücksichtigung von sämtlichen Kosten, möglichen Preisnachlässen und des angestrebten Gewinns, gelangt man zu einer soliden Basis für die künftige Auftragskalkulation. Was Unternehmen bei Ihrer Planung dabei unbedingt beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Stundensatzkalkulation bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Bei einem EPU solle man bei der Berechnung des Stundensatzes zunächst vom bisherigen bzw. gewünschten Nettojahreseinkommen ausgehen (z. B. 14 x EUR 2.200,- = EUR 30.800,-). Als Faustregel gilt, dass pro Jahr ungefähr der doppelte Wert angenommen werden muss (z. B. EUR 61.600,-), um auch Finanzamt und Sozialversicherung entsprechend bedienen zu können, ohne den angepeilten Gewinn zu schmälern. Hat man die eigene Gewinnuntergrenze festgelegt, sind die möglichen verrechenbaren Wochenarbeitsstunden zu ermitteln und auf das Arbeitsjahr hochzurechnen.

Ein typischer Fehler vieler EinzelunternehmerInnen besteht darin, ihre produktiv verrechenbaren Arbeitsstunden zu überschätzen (z. B. 30 statt 20 Wochenstunden) und daher auch den Stundensatz zu gering zu bestimmen. Geht man (realistischerweise) von 45 Arbeitswochen à 20 Stunden aus, so landet man ausgehend von obigem Beispiel bereits bei einem Nettostundensatz von ca. EUR 68,-, welcher unabhängig von anderen anfallenden Investitionskosten wie Büro, Arbeitsmitteln oder Weiterbildung mindestens einzunehmen ist. Achtung: Gerade (branchen)unerfahrene NeugründerInnen sollten bei der Schätzung des Anteils produktiv verrechenbarer Arbeitszeiten im ersten Geschäftsjahr Vorsicht walten lassen. Denn bis das Geschäft richtig läuft, können tatsächlich oft nur 20 – 30 % der Arbeitszeit weiterverrechnet werden.

Stundensatzkalkulation bei Unternehmen mit Personal

Bei Unternehmen mit Personal gilt natürlich eine ähnliche Vorgehensweise, obgleich sich diese weitaus komplexer gestaltet. Ausgehend von den Arbeitszeiten unterschiedlich „produktiver“ MitarbeiterInnen, müssen die verrechenbaren Gesamtarbeitszeiten ermittelt und den künftigen Plankosten gegenübergestellt werden. Entsprechend der jeweiligen Unternehmenspolitik und dem Branchengebahren sind für dieses Ergebnis bestimmte Zuschlagssätze zu berechnen, die anschließend auf die jeweiligen Stundensätze aufzuschlagen sind.

Unser Tipp:
Damit mit der geleisteten Arbeitszeit auch die tatsächlich entstandenen Kosten gedeckt werden können, müssen UnternehmerInnen ihre aktuellen Preisuntergrenzen im Blick haben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung und tragen somit zu einer größeren Preis- und Kostensicherheit Ihres Unternehmens bei.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
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