Seit 1. Juli 2017 wird bei allen Neuen Selbständigen (d. h. Selbständigkeit ohne Erfordernis eines Gewerbescheins) und bei bestimmten Gewerbetreibenden (Liste mit den betroffenen Gewerben wird nach Abstimmung zwischen GKK und SVA noch verÜffentlicht) bereits bei Beginn der Erwerbstätigkeit ßberprßft, ob tatsächlich eine Selbständigkeit vorliegt. Wie hierbei vorgegangen wird, haben wir fßr Sie zusammengefasst.
Die ĂberprĂźfung erfolgt im Wesentlichen mittels eines umfangreichen Fragebogens. Als Ergebnis der PrĂźfung wird eine Versicherungspflicht als Selbständige/r oder als DienstnehmerIn mittels Bescheid festgestellt. Zu einer abweichenden Zuordnung soll es in Folge (z. B. im Rahmen von PrĂźfungen) nur noch kommen, wenn im Fragebogen falsche Angaben gemacht wurden bzw. sich der maĂgebliche Sachverhalt geändert hat.
Der Fragebogen der SVA umfasst derzeit vier Seiten mit insgesamt 27 Fragen. Die aktuelle Version kann auf der Website der SVA abgerufen werden. Die Fragen behanÂdeln insbesondere Kriterien, die schon bisher fĂźr die Abgrenzung von Selbständigkeit und Dienstverhältnis herangezogen wurden. Die wesentlichen Fragestellungen konzenÂtrieren sich dabei auf folgende Themenbereiche:
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