Das Einkommensteuergesetz ermöglicht es, Spenden an bestimmte spendenbegünstigte Organisationen im unternehmerischen Bereich als Betriebsausgabe oder im Privatbereich als Sonderausgabe anzusetzen. Mit der Steuerreform 2015/16 wurde, für die Möglichkeit des Spendenabzugs im Privatbereich, mit Wirkung ab 2017 eine verpflichtende elektronische Datenübermittlung festgelegt. Im betrieblichen Bereich können Spenden hingegen wie bisher bei belegmäßigem Nachweis abgesetzt werden.
Will eine Privatperson ab 2017 Spenden steuerlich absetzen, müssen der spendenbegünstigten Organisation zumindest Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum bekanntgeben werden. Die spendenbegünstige Organisation hat dann der Finanzverwaltung bis Ende Februar des Folgejahres den Gesamtbetrag, der im betreffenden Jahr geleisteten Spenden jeder Spenderin bzw. jedes Spenders, mittels FinanzOnline zu übermitteln. Die jährliche Datenübermittlung in FinanzOnline kann dabei entweder mittels Dialogverfahren oder Datenstromverfahren/Webservice durchgeführt werden. Das BMF hat hierzu ausführliche Leitfäden ausgearbeitet, welche auf der Homepage des BMF unter der Rubrik E-Government abrufbar sind.
Beim technisch sehr einfachen, jedoch zeitaufwendigen Dialogverfahren werden die Spenderdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum) direkt in FinanzOnline erfasst. Anschließend erfolgt automatisch eine Suche der Person im Zentralen Melderegister. War die Suche erfolgreich, kann der Gesamtbetrag an Spenden des ganzen Jahres eingegeben und die Daten anschließend übermittelt werden.
Bei der Übermittlung mittels Datenstromverfahren oder Webservice müssen die einzelnen Spenderdaten in eine XML-Datei umgewandelt werden. Die Vorgaben für die Struktur einer solchen XML-Datei können auf der Homepage des BMF unter der Rubrik E-Government eingesehen werden. Zu beachten ist, dass die spendenbegünstigte Organisation vorab mittels Abfrage beim Stammzahlenregister für jede/n SpenderIn ein verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben zu ermitteln hat. Geplant ist, dass ab 9. August 2017 die Abfrage im Stammzahlen-register über eine Verlinkung in FinanzOnline ermöglicht wird. Für die Übermittlung der Spendendaten selbst, muss in FinanzOnline im Anschluss lediglich die XML-Datei hochgeladen werden.
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