Seit 1. April 2017 ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft, die klare Vorgaben für die korrekte Verwendung von Registrierkassen gibt. Ende Mai 2017 wies der Kassensoftwareexperte Dr. Knasmüller nun darauf hin, dass bei einer Vielzahl der neuen Kassensysteme teils geringe, teils aber auch gravierende Fehler vorkommen. Diese Erkenntnis legen zumindest aktuelle Stichproben nahe, die bei 75 von 183 überprüften RKSV-Kassen Mängel feststellten.
Ein Fehler am Beleg lässt sich entweder visuell oder mit der Belegcheck App (Auslesen mit Smartphone) erkennen. Folgende Pflichtbestandteile eines Belegs können schon mit dem bloßen Auge kontrolliert werden:
Die inhaltliche Richtigkeit des maschinenlesbaren Codes kann hingegen nur mittels Smartphone überprüft werden. Der Code wird bei künftigen Finanzkontrollen eine Hauptrolle spielen, da dieser nicht nur alle Pflichtbestandteile, sondern auch Informationen über den vorangegangenen Kassenbeleg (Verkettung) enthält.
Wird ein Fehler entdeckt und führt die Korrektur nicht zu einem Kassenausfall von mehr als 48 Stunden, so ist es ausreichend, den erkannten Fehler samt Korrekturmaßnahme zu dokumentieren. Bei jeglichen Fehlerkorrekturen gilt, dass die Vollständigkeit der Registrierkassendaten stets gewährleistet sein muss.
Die Kasse schreibt ein DEP mit, in dem die maschinenlesbaren Codes aller Kassenbelege gespeichert sind. Fehler im DEP (die ebenfalls bereits aufgetreten sind) werden als gravierender eingestuft, da diese die Manipulationssicherheit in Zweifel ziehen. Beispiele hierfür sind falsche Verkettungen, fehlerhafte Signaturen oder Summierungsfehler beim Umsatzzähler. Meist sind solche Fehler nur von Kassenherstellern / Programmierern zu erkennen. Das BMF stellt dafür ein Prüftool (A-SIT+) zur Verfügung.
Achtung: Aus der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Betriebe nicht wissen wie ein Nullbeleg erstellt wird. Bitte holen Sie diesbezüglich die Informationen von Ihrem Kassenhersteller ein, damit die Finanz bei Kontrollen die Nullbelegsprüfung mit der Prüf-App auch durchführen kann.
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