Bei der Vergabe von Auftrรคgen oder bei der Beschรคftigung von neuen MitarbeiterInnen gilt es zunรคchst einmal zu definieren, welche Art von Vertrag es hier abzuschlieรen gilt. Entsprechend der spรคteren Rechte und Pflichten wird zwischen echtem und freiem Dienstvertrag bzw. Werkvertrag unterschieden. รndern sich Aufgaben, Kompetenzen und Risiken, so kann die zwingende Verwendung einer anderen Vertragsart schlagend werden. Die folgende Tabelle stellt diese Abgrenzung รผbersichtlich dar, die in der Praxis immer wieder Gegenstand lebhafter Diskussionen sich verรคndernder Berufsbilder ist.
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