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Befinden Sie sich bei Fremdaufträgen bereits in der Haftung? Unser Haftungscheckformular gibt Ihnen die Gewissheit!

Online seit 12. August 2016, Lesedauer: Min.

Um den Steuerausfall in der Unternehmerkette so gering wie möglich zu halten, wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Haftungsbestimmungen im österreichischen Steuerrecht implementiert, welche in vielen Fällen auf die AuftraggeberInnen als Bürgen für die Steuerschulden Ihrer AuftragnehmerInnen zurückgreifen. Dies ist vor allem dann vorgesehen, wenn die AuftragnehmerInnen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, oder auch in allen Fällen, in denen die AuftragnehmerInnen nicht in Österreich ansässig sind und daher eine Exekution seitens der Finanzverwaltung nur erschwert durchführbar wäre. Da die Haftungsbestimmungen nicht auf einzelne Branchen oder Vertragsformen beschränkt sind, wurde von uns ein Formular entwickelt, welches Ihnen helfen soll, Ihre Haftungsrisiken im Rahmen der Auftragsvergabe im Auge zu behalten und die Gefahr einer möglichen Haftungsinanspruchnahme selbst bestmöglich zu vermeiden.

Haftungsübernahme bei Bauleistungen, Arbeitskräfteüberlassung und Scheinunternehmerschaft

Neben den Haftungstatbeständen im Rahmen der Auftraggeberhaftung, welche bei der Vergabe von Bauleistungen an Dritte schlagend wird, wenn ein Auftragnehmer nicht über eine Eintragung in der HFU-Liste verfügt, sieht der Gesetzgeber mittlerweile eine Vielzahl weiterer Haftungstatbestände vor. So greift beispielsweise bei der Vergabe grenzüberschreitender Aufträge an Selbständige sowie bei der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung der Tatbestand der Abzugsteuer nach § 99 EStG, welche ebenfalls eine Haftung des Auftraggebers bis zu 25 % des geleisteten Werklohnes vorsieht. Über diese Haftungen hinaus, wird seit 1. Jänner 2016 auf der Homepage des BMF auch eine Liste von Scheinunternehmen geführt, bei diesen im Falle einer Beauftragung der Auftraggeber ebenfalls als Bürge zur Haftung für Steuerschulden herangezogen werden kann.

Neues Formular "Haftungscheck bei Fremdaufträgen" hilft

Um sich in diesem Haftungsdschungel schadlos zu halten, steht Ihnen der von uns entwickelte Haftungscheck zur Verfügung, im Rahmen dessen sämtliche aus einem Auftragsverhältnis resultierende Haftungen überprüft werden können. Den Haftungscheck finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare. Sollten Sie Fragen zur Anwendung des Haftungschecks haben, so steht Ihnen unser Experte Herr Mag. Stefan Haas (TEL + 43 (0) 7252 / 572-92) gerne zur Verfügung.

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