Das umstrittene Tabakgesetz vom 13. August 2015 verfolgt ein klares Ziel: Bis zum 1. Mai 2018 soll die österreichische Gastronomie vollkommen rauchfrei gemacht werden. Von diesem generellen Verbot ausgenommen sind dann ausschließlich jene Räume, die privaten Zwecken vorbehalten bleiben.
Innerhalb von Gastronomie und Hotellerie können auf freiwilliger Basis sogenannte Raucherräume eingerichtet werden, um RaucherInnen innerhalb des Gebäudes auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Rauchwaren zu konsumieren. Die Crux daran ist, dass in diesen Räumlichkeiten keine Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden dürfen. Weiters muss sichergestellt werden können, dass das geltende Rauchverbot weder umgangen wird, noch dass Tabakrauch in andere Bereiche des Gebäudes eindringt.
Durch eine steuerliche Prämie sollen Unternehmen, die Maßnahmen zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes entsprechend der Vorfassung des Tabakgesetzes vorgenommen haben (insbesondere räumliche Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereich), einen Anreiz erhalten, ihren Betrieb schon bis zum 1. Juli 2016 auf die neue Rechtslage umzustellen. Diese Prämie beträgt 30 % des 2015 bestehenden steuerlichen Restbuchwertes der getätigten Investitionen und wird auf Grund eines in der Steuererklärung 2015 oder 2016 gestellten Antrages auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben.
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