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Auslandstätigkeit: Wer ist wo sozialversichert?

Online seit 15. Februar 2016, Lesedauer: 1 Min.

Seit 1. Jänner 2016 sind die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 neben den EU-Mitgliedsstaaten nunmehr auch mit der Schweiz und den EFTA-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) anwendbar. Einen Überblick über die Vorschriften des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts bietet der aktualisierte Leitfaden der GKK „Auslandstätigkeit. Wer ist wo versichert?“. Dieser ist auf der Website der Sozialversicherung (www.sozialversicherung.at) unter Dienstgeber > Internationales > Leitfäden und Broschüren abrufbar.

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