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Aktualisierte Liste des BMF zur umfassenden Amtshilfe im Ausland

Online seit 13. Januar 2016, Lesedauer: 1 Min.

Um im Zuge von grenzüberschreitenden Sachverhalten steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können, fordert das österreichische Steuerrecht vielfach das Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe als Anwendungsvoraussetzung. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von Portfoliodividenden gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 KStG, die Nachversteuerung von ausländischen Betriebsstättenverlusten gemäß § 2 Abs. 8 EStG oder die Aufnahme einer Nicht-EU-Gesellschaft in eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG.

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nunmehr mit 18. Dezember 2015 seine jährlich adaptierte Liste all jener Staaten veröffentlicht, mit welchen eine umfassende Amtshilfe besteht. In diese Liste kann im elektronischen FINDOK-Archiv des BMF (online erreichbar unter findok.bmf.gv.at > Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2016)) Einsicht genommen werden.

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