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Noch Steuern sparen? Investieren Sie in den Gewinnfreibetrag

Online seit 19. November 2014, Lesedauer: 2 Min.

Zu Jahresbeginn noch heftig umstritten, blieb der Gewinnfreibetrag doch erhalten. Dadurch ist es fรผr natรผrliche Personen mit betrieblichen Einkรผnften (Gewerbebetriebe, FreiberuflerInnen, geschรคftsfรผhrende GesellschafterInnen, GesellschafterInnen von Personengesellschaften) weiterhin mรถglich, bis zu 13 % des Gewinnes steuerfrei zu stellen.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich zusammen aus ...

  • dem Grundfreibetrag (bei einem Gewinn bis EUR 30.000,00, weshalb dieser max. EUR 3.900,00 ausmacht), der ohne Investitionserfordernis berรผcksichtigt wird, und
  • dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (fรผr einen Gewinn รผber EUR 30.000,00), der durch Investitionen in begรผnstigte Wirtschaftsgรผter gedeckt werden muss.

Mit steigendem Gewinn sinkt der prozentuelle Freibetragssatz stufenweise

Seit 2013 steht der Gewinnfreibetrag mit steigenden Gewinnen reduziert zu und betrรคgt:

  • fรผr Gewinnanteile bis zu EUR 175.000,00: 13 %,
  • fรผr Gewinnanteile รผber EUR 175.000,00 bis zu EUR 350.000,00: 7 % und
  • fรผr Gewinnanteile รผber EUR 350.000,00 bis zu EUR 580.000,00: 4,5 %.

Fรผr alle Gewinne รผber EUR 580.000,00 steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Der max. Gewinnfreibetrag betrรคgt somit EUR 45.350,00.

Investitionsbedingter Freibetrag: Abnutzbare neue kรถrperliche Wirtschaftsgรผter oder Wohnbauanleihen

Fรผr den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommen abnutzbare neue kรถrperliche Wirtschaftsgรผter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (z. B. Maschinen, Betriebs- und Geschรคftsausstattung, LKW, EDV-Anlagen, Gebรคudeinvestitionen) oder bestimmte Wertpapiere in Frage. Achtung: Seit 2014 sind als Wertpapiere nur mehr Wohnbauanleihen zulรคssig.

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