Mit der Stellungnahme โDie Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschlussโ des Austrian Financial Reporting und Auditing Committee (AFRAC) vom November 2014, wurde ein neuer Standard in der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermรถgen verรถffentlicht. Schwerpunktmรครig wurden die Themen Folgebewertung, beizulegender Wert und Anhang dezidiert behandelt.
Beteiligungsbewertungen werden generell zu Anschaffungskosten vorgenommen. Folgebewertungen berรผcksichtigen jedoch auch den beizulegenden Wert (= Ertragswert der Beteiligung). Fรคllt dieser niedriger aus als der Beteiligungsbuchwert, so gelten die รผblichen Abschreibungsregeln beim Finanzanlagevermรถgen. Mittels bestimmter Indikatoren (z. B. sinkende Ertragskraft, Restrukturierungen oder Synergieeffekte) hat dann eine Prรผfung auf Notwendigkeit einer verpflichtenden Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung zu erfolgen. Dreht sich die Wertentwicklung wieder um, so muss eine Zuschreibung vorgenommen werden.
Fรผr die Ermittlung des beizulegenden Wertes ist die Unterscheidung zwischen Behalteabsicht und Verรคuรerungsabsicht wichtig. Hat man die Absicht die Beteiligung zu behalten, so erfolgt die Ermittlung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes. Besteht hingegen die Absicht zur Verรคuรerung, ist der beizulegende Wert aus dem erwarteten Verkaufserlรถs oder als objektivierter Unternehmenswert zu ermitteln. Um die Informationslage zu verbessern, sind dann im Anhang die angewandten Bewertungsmodelle samt deren zentralen Annahmen anzufรผhren.
โ*โ zeigt erforderliche Felder an