Wie seit langem angekรผndigt, ist es nun soweit โ seit dem Jahr 2023 kann ein Investitionsfreibetrag als zusรคtzliche Betriebsausgabe im Rahmen der Jahressteuererklรคrung abgezogenย werden. Wir haben darรผber bereits im Frรผhling 2022 berichtet. Details dazu, fรผr welche Wirtschaftsgรผter der hohe IFB von 15 % gilt, wurden jetzt angekรผndigt.
Grundsรคtzlich betrรคgt der IFB 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten fรผr Wirtschaftsgรผter, erhรถht sich im Bereich der รkologisierung aber auf 15 %. Welche Investitionen in diesen Bereich fallen, muss per Verordnung geregelt werden.ย Ein Entwurf dieser Verordnung (รko-IFB-VO) liegt nun vor und enthรผllt bereits unterjรคhrigen Handlungsbedarf, denn gegebenenfalls muss rechtzeitig eine Plausibilisierung zum Nachweis der รkologisierung angefordert werden.
Wirtschaftsgรผter fรผr die der erhรถhte IFB zusteht sind laut Verordnungsentwurf unter anderem emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor sowie E-Ladestationen, Fahrrรคder, Transportrรคder, Spezialfahrrรคder jeweils mit und ohne Elektroantrieb und Fahrradanhรคnger, Wirtschaftsgรผter zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und Anlagen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Form eines stationรคren Systems. Fรผr diese Wirtschaftsgรผter ist es auch nicht erforderlich, die รkologisierung durch eine Plausibilisierung nachzuweisen.
Weiters gelangt der IFB von 15 % auf Investitionen zur Anwendung, wenn das Umweltfรถrderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz anwendbar und diese Investition durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) fรถrderfรคhig ist. Das trifft zum Beispiel auf die Errichtung von Anlagen zur betrieblichen Abwasserreinigung oder von Abfallbehandlungsanlagen zur Sanierung von Altlasten zu sowie auf Investitionen zur Forcierung der aktiven Mobilitรคt โ Radfahren und Gehen โ und von Mobilitรคtsmanagement zu. Liegen die inhaltlichen Voraussetzungen fรผr eine solche Fรถrderung der Investition grundsรคtzlich vor, kann aber die Fรถrderung zum Beispiel aufgrund bereits ausgeschรถpfter Fรถrdertรถpfe oder versรคumter Fristen nicht mehr gewรคhrt werden, muss eine Plausibilisierung vorgelegt werden, welche die grundsรคtzliche Fรถrderbarkeit bestรคtigt. Dies kann laut Verordnung durch Ziviltechniker:innen oder ein technisches Bรผro mit einschlรคgigem Fachgebiet, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstรคndigen mit einschlรคgigem Fachgebiet oder eben die KPC selbst erfolgen. Wichtig ist, dass bei Wahl der Plausibilisierung durch die KPC der Verordnungsentwurf derzeit vorsieht, dass diese bis lรคngstens drei Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes bei der KPC beantragt werden muss.
Ein IFB von 15 % gilt auch fรผr Wirtschaftsgรผter, die der Verlagerung von Gรผterverkehr auf die Schiene dienen. Gemeint sind damit Wirtschaftsgรผter, fรผr die im Rahmen des โProgramms fรผr die Unterstรผtzung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrsโ oder des โInvestitionsfรถrderprogramms Kombinierter Gรผterverkehrโ von der zustรคndigen Fรถrderstelle Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) eine Fรถrderung gewรคhrt.ย Die obigen Ausfรผhrungen zur Plausibilisierung gelten fรผr diese Investitionen analog. Auch hier muss gegebenenfalls eine Plausibilisierung angefordert werden, sollte keine Fรถrderung gewรคhrt werden. Anstelle der KPC tritt hier die SCHIG.
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