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Behandlung von Gutscheinen im Steuerrecht: Ein รœberblick zu Umsatz- und Einkommensteuer sowie zur Registrierkasse

Online seit 7. September 2023, Lesedauer: 2 Min.

Das Ausstellen von Gutscheinen ist in vielen Handels- und Dienstleistungsunternehmen eine vรถllig alltรคgliche Geschรคftspraxis. Weniger bekannt dรผrfte jedoch sein, dass Gutscheine in der Umsatz- und Einkommensteuer unterschiedlich zu behandeln sind. Fehlerhafte Einstellungen in der Registrierkasse werden zudem gerade bei Gutscheinen leicht รผbersehen.

Umsatzsteuer: Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Seit 1. Jรคnner 2019 wird in der Umsatzsteuer zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden. Bei einemย Einzweckgutschein steht schon beim Gutscheinverkauf fest, dass dieser im Inland eingelรถst werden wird und welchem Steuersatz die zu erbringende Leistung unterliegen wird. Als Beispiel kann hier ein Gutschein fรผr eine bestimmte Massage in einem einzigen Massageinstitut genannt werden. Bei einemย Mehrzweckgutschein steht entweder der Ort der Einlรถsung oder der Steuersatz noch nicht fest. Als Beispiel kann hier ein Wertgutschein fรผr einen Baumarkt genannt werden. Das Sortiment des Baumarktes umfasst im Regelfall sowohl 10-%ige, 13-%ige als auch 20-%ige Produkte. Die Unterscheidung ist wichtig, da einย Einzweckgutschein bereits im Zeitpunkt des Verkaufes der Umsatzsteuer unterliegt, ein Mehrzweckgutschein dagegen die Umsatzversteuerung erst im Zeitpunkt der Einlรถsung auslรถst.

Einkommensteuer: Unterscheidung zwischen Bilanzierern und Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

In der Einkommensteuer wird nicht anhand der Gutscheine selbst unterschieden, sondern anhand der Gewinnermittlungsart, die zur Anwendung gelangt.ย Wird ein Gutschein durch einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner verkauft, wird der Gutscheinverkauf sofort bei Einnahmen-Zufluss versteuert. Erfolgt die VerรคuรŸerung durch einen Bilanzierer, wird der Erlรถs hingegen erst bei Gutscheineinlรถsung realisiert und versteuert.

Behandlung von Gutscheinen in der Registrierkasse

In den Registrierkassen sind die Einstellungen fรผr die Gutscheinerfassung genau zu hinterfragen.ย Abhรคngig vom Kassenhersteller kรถnnen sich hinter โ€žGutscheintastenโ€œ Standardeinstellungen verstecken, welche mรถglicherweise nicht auf den Einzelfall zutreffen. Wird beispielsweise ein Gutschein fรผr ein Nagelstudio ausgegeben, welches nur 20-%ige Leistungen erbringt, handelt es sich um einen Einzweckgutschein. Wird ein Gutschein fรผr ein Textilgeschรคft ausgegeben, welches auch Schokoriegel bei der Kassa anbietet, handelt es sich um einen Mehrzweckgutschein. Es sollte somitย unbedingt jeder Sachverhalt individuell erhoben und die Programmierung in der Registrierkasse entsprechend dem Einzelfall angepasst werden.

Unser Fazit:
Wenn Sie der Registrierkassenpflicht unterliegen und Gutscheine verkaufen, gibt es keine โ€žone size fits allโ€œ-Lรถsung. Es ist wichtig, sich den vorliegenden Sachverhalt genau anzusehen und die entsprechenden Aufzeichnungen richtig zu fรผhren. Wir unterstรผtzen Sie gerne bei der richtigen Einrichtung!
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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