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Härtefall-Fonds wird nach Ostern ausgeweitet: Aufstockung auf EUR 2 Mrd. für größeren Kreis an Unternehmen

Online seit 2. April 2020, Lesedauer: 1 Min.

Laut Auskunft der WKÖ geht der Härtefall-Fonds der Bundesregierung für Selbständige nach Ostern in die zweite Runde. Nach der derzeit laufenden ersten Phase (einmaliger Zuschuss im Ausmaß von max. EUR 1.000,-) werden die finanziellen Mittel des Fonds dann einem erweiterten Bezieherkreis zur Verfügung gestellt und wurden daher um EUR 1 Mrd. auf das Gesamtvolumen von EUR 2 Mrd. verdoppelt.

Ausgezahlt wird dann ein Betrag von max. EUR 2.000,- pro Monat über eine Laufzeit von max. drei Monaten (= insgesamt max. EUR 6.000,-), um den Verdienstentgang abzufedern. Beim ersten Monat, der bezuschusst wird, handelt es sich um den Zeitraum vom 16.03. bis zum 15.04.2020. Anspruchsberechtigte Gruppen werden neben Neugründer:innen (Gründung ab 1.1.2020) auch Unternehmer:innen mit Mehrfachversicherung und Nebenverdiensten sein. Weiters sollen in der zweiten Phase auch die derzeit geltenden Einkommensober- und Einkommensuntergrenzen fallen. Die Vergabe wird dabei wiederum von der Wirtschaftskammer (WKÖ) über deren Website im Auftrag der Bundesregierung abgewickelt. Aktuelle Informationen dazu sind auf der Website der WKÖ zu finden.

Unser Fazit:
Nach der vielfältigen Kritik am Härtefall-Fonds dürfte der Auszahlungsbetrag in der zweiten Phase wohl deutlich erhöht und der Bezieherkreis merklich ausgeweitet werden. Nähere Informationen zum Ausmaß des tatsächlichen Zuschusses und den Kriterien der Inanspruchnahme werden daher schon mit Spannung erwartet. Gerne stehen wir Ihnen bei der Beantragung wieder mit helfender Hand zur Seite.
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