Mit der Novellierung des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) wurde die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 (EKZ 1 02-09/2022) auf das vierte Quartal des Jahres 2022 (EKZ 1 Q4 2022) gesetzlich fixiert. Wie beim EKZ 1 02-09/2022 gibt es beim EKZ 1 Q4 2022 eine verpflichtende Voranmeldung und eine nachgelagerte Antragstellung. Die Voranmeldung startet heute, am 29. März 2023 und endet am 14. April 2023. Die Antragsphase ist für 17. April bis 16. Juni 2023 vorgesehen. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung dabei unbedingt erforderlich.
Grundsätzlich gelten für EKZ 1 Q4 2022 sehr ähnliche Voraussetzungen wie beim EKZ 1 02-09/2022. Das bedeutet, dass Förderwerber:innen das Kriterium „energieintensives“ Unternehmen erfüllen müssen. Neben den bisher geförderten Energieträgern Strom, Erdgas und Treibstoff (Stufe 1), sind jetzt auch Wärme, Kälte und Dampf förderungsfähig. Auch die Förderuntergrenze wurde von EUR 2.000,- auf EUR 750,- abgesenkt. Die Förderungsrichtlinie ist noch ausständig, soll aber in Kürze in Kraft treten.
Die Voranmeldung erfolgt wieder über den aws Fördermanager (siehe auch: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/) und ist schon freigeschaltet. Zu den Fragen der Voranmeldung wurde von aws ein Fragekatalog vorbereitet, der unter folgendem Link abrufbar ist. Wir empfehlen rasch eine Voranmeldung durchzuführen und erst dann die Veröffentlichung der angepassten Förderungsrichtlinie abzuwarten. Nachdem Sie die Voranmeldung gemacht haben, ersuchen wir um ehestmögliche Kontaktaufnahme mit uns, damit wir Sie Sie zeitgerecht bei der Antragsstellung unterstützen können. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der E-Mail-Adresse energiekostenzuschuss@grs.at zur Verfügung.
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