Durch das schrittweise Inkrafttreten der รถkosozialen Steuerreform seit Jรคnner 2022 stehen einige Investitionsinstrumente zur Verfรผgung, wรคhrend andere nun mit Jahresbeginn 2023 eingefรผhrt werden. Wir mรถchten mit unseren Steuertipps zum Jahresende 2022 daher auf jene Instrumente hinweisen, die aus eigenen Investitionsรผberlegungen in Anspruch genommen werden kรถnnen.
Im Rahmen der Steuerreform wurdenย neue Sonderausgaben geschaffen. Seit dem Jahr 2022 kรถnnenย fรผr thermische Sanierung von Gebรคuden sowie fรผr den Austausch von fossilen Heizungssystemenย durch klimafreundliche Systeme (z. B. Solarnutzung, Fernwรคrme), pauschale Sonderausgeben berรผcksichtigt werden (siehe auch:ย Auswirkungen der รถkosozialen Steuerreform im Privatbereich: รkologische und familienbezogene steuerliche Fรถrdermaรnahmen). Als Voraussetzungen dafรผr mรผssen die Maรnahmen vom Bund im Rahmen des Umweltfรถrderungsgesetzes gefรถrdert werden und die Ausgaben abzรผglich erhaltener Fรถrderung mรผssen grรถรer sein als EUR 4.000,- bei der thermischen Sanierung bzw. EUR 2.000,- beim Austausch des Heizungssystems. Derย Pauschalbetrag betrรคgt EUR 800,- fรผr die thermische Sanierung und EUR 400,- fรผr den Heizungsaustausch. Diese Pauschale kann รผber die Steuererklรคrung fรผnf Jahre lang abgesetzt werden. Dabei kรถnnen nur jene Maรnahmen berรผcksichtig werden, fรผr die ein Antrag auf Fรถrderung nach dem 31.03.2022 gestellt und fรผr die diese Fรถrderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.
Der Gewinnfreibetrag, bestehend aus Grundfreibetrag und investitionsbedingtem Freibetrag, ist seit Jahren ein steuerliches Instrument zur Entlastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Falls keine Investitionen getรคtigt werden, steht natรผrlichen Personen mit betrieblichen Einkรผnften ein Grundfreibetrag iHv. 15 % des Gewinns (neu ab 2022; frรผher 13 %), hรถchstens aber bis zu einem Gewinn iHv. EUR 30.000,- zu (max. Grundfreibetrag: EUR 4.500,-). Ab einem Gewinn von EUR 30.000,- kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag von 13 % geltend gemacht werden. Fรผr die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags muss in bestimmte, neue, kรถrperliche Wirtschaftsgรผter mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren investiert werden. Auch Investitionen in bestimmte Wertpapiere werden begรผnstigt.
Ab dem Jahr 2023 kann unter bestimmten Voraussetzungen der neue steuerliche Investitionsfreibetrag (IFB) geltend gemacht werdenย (siehe auch:ย Kernpunkte der รถkosozialen Steuerreform: Steuerentlastung und รkologisierungsmaรnahmen). Dieser betrรคgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und stellt eine zusรคtzliche steuerliche Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung der begรผnstigten Anlagegรผter dar. Fรผr Wirtschaftsgรผter aus dem Bereich der โรkologisierungโ betrรคgt der IFB 15 %.
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