Spรคtestens seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 sind die tรคglichen Auswirkungen dieses Krieges omniprรคsent. Die wirtschaftlichen Auswirkungen treffen auch รถsterreichische Unternehmen in verschiedenem Ausmaร, wodurch an unterschiedlichen Stellen fรผr sie Berichtspflichten entstehen. Dasย Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat dazu im April 2022 eine Fachinformation verรถffentlicht, deren wichtigste Punkte wir fรผr Sie zusammengefasst haben.
Fรผr Abschlรผsse mit Stichtag vor dem 24.02.2022 (31.12.; 31.01.) wurden die Geschehnisse in der Ukraine noch als wertbegrรผndend eingestuft, wodurch die Auswirkungen fรผr die Bilanz noch nicht zu berรผcksichtigen waren. Fรผr alle Abschlรผsse mit Stichtag nach dem 24.02.2022 stellt der Krieg aber ein werterhellendes Ereignis dar und muss in der Bewertung bereits berรผcksichtigt werden. Vor allem wird der Krieg einen Auslรถser fรผr die รberprรผfung der Werthaltigkeit von Vermรถgensgegenstรคnden darstellen. Gegebenenfalls sind auch Rรผckstellungen zu berรผcksichtigen, wenn durch den Krieg Schรคden erwartet werden. Weitere Auswirkungen kรถnnten die starken Wechselkursschwankungen der im Konflikt verwickelten Wรคhrungen sein.
Jedenfalls mรผssen der Krieg in der Ukraine bei der Beurteilung der fรผr die Bilanzierung maรgeblichen Annahme der Unternehmensfortfรผhrung (โgoing concernโ) einbezogen werden. Dabei sindย auch die aktuellen Entwicklungen der Zinslandschaft und Unsicherheiten aufgrund der hohen Inflationย (bestehende Margen geraten unter Druck) zu berรผcksichtigen.
Im Anhang ist die Auswirkung des Ukraine-Krieges fรผr mittelgroรe und groรe GmbHs sowie fรผr alle AGs qualitativ und โ wenn mรถglich โ auch quantitativ darzustellen. Zu berรผcksichtigen ist weiters, dass wesentliche Unsicherheiten bei der Annahme der Unternehmensfortfรผhrung im Anhang immer verpflichtend zu erlรคutern sind.
Unternehmen, welche einenย Lagebericht verpflichtend zu erstellen haben, mรผssen in diesem jedenfalls auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges eingehen. Darรผber hinaus muss bei bestehen wesentlicher Unsicherheiten bei der Annahme der Unternehmensfortfรผhrung zusรคtzlich zum Anhang auch im Lagebericht informiert werden.
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