Aufgrund der besonders schweren Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gastronomie hat die Bundesregierung ein „Wirtshaus-Paket“ beschlossen, das neben steuerlichen Entlastungen auch aus anderen Unterstützungen und Anreizen besteht.
Der Umfang des Pakets wurde im Rahmen einer Pressekonferenz der Bundesregierung mit EUR 500 Mio. beziffert. Konkret setzt sich das Paket dabei aus folgenden, teilweise zeitlich begrenzten, Maßnahmen zusammen:
• Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Gasthäusern auf 10 % ab 01.07.2020 bis Ende 2020
• Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von EUR 255.000,- auf EUR 400.000,- ab 2020
• Erhöhung der Mobilitätspauschale im Rahmen der Pauschalierung von 2 % auf 6 % in Gemeinden bis 5.000 Einwohnern und auf 4 % in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern ab 2020
• Erhöhung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von EUR 4,40 auf EUR 8,- ab 01.07.2020
• Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Gasthäusern von 50 % auf 75 % ab 01.07.2020 bis Ende 2020
• Abschaffung der Schaumweinsteuer ab 01.07.2020
Zudem kann von Gastronomiebetrieben auch der präsentierte Fixkostenzuschuss im Ausmaß von bis zu 75 %, welcher in der Gastronomie auch zur Deckung der entstandenen Kosten für saisonale und verdorbene Waren angewendet werden kann, beantragt werden.
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