Unser Breaking-Newsletter #01/2024 wurde aus aktuellem Anlass dazu verwendet, um alle Abonennt:innen auf die seit 28. März 2024 in Kraft getretenen Änderungen durch das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz (AVRAG) in Kenntnis zu setzen. Durch diese Novellierung gelten seither erweiterte Mindestanforderungen für die Gestaltung von Dienstverträgen und Dienstzetteln, die von Unternehmen dringend berücksichtigt bzw. in ihre bestehenden Vorlagen eingearbeitet werden sollten. Die versendete Information ist dazu auch als Fachartikel auf unserer Website (siehe: Neuerungen bei Dienstverträgen und Dienstzetteln seit 28.03.2024: Arbeitsvertragsrecht erfordert sofortige Anpassungen) veröffentlicht worden.
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