Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen wurden für Unternehmen in Österreich zahlreiche Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt. Um in diesem Förderdschungel den Durchblick zu bewahren, haben wir für Sie wichtige Informationen der derzeit gültigen Fördermaßnahmen mit ihren Antragsfristen nochmals kurz zusammengefasst.
Als Teil des umfassenden Corona-Hilfspaketes der Bundesregierung erhalten Unternehmer:innen durch das Förderinstrument des Härtefall-Fonds Unterstützung für die Bewältigung ihrer persönlichen Lebenshaltungskosten. Bei den nachfolgenden Maßnahmen gilt der Umsatzausfall für eine erste Orientierung zur Prüfung des Anspruchs als eines der aussagekräftigsten Kriterien. Neben dem Umsatzausfall gibt es jedoch noch weitere Punkte, welche es für die einzelnen Förderanträge zu erfüllen gilt. Kam es durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 zu Umsatzausfällen von mind. 40 %, kann der Fixkostenzuschuss I in Betracht gezogen werden.
Für die entstandenen Umsatzausfälle nach diesem Zeitraum, wurden der Fixkostenzuschuss 800.000 und der Verlustersatz geschaffen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mind. 30 % zu verzeichnen hatten. Bei Umsatzausfällen ab 40 % kann seit 16. Februar 2021 monatlich ein Antrag für den Ausfallsbonus gestellt werden, welcher für die Monate November 2020 bis Juni 2021 eingereicht werden kann. Waren Unternehmen im November bzw. Dezember 2020 indirekt von behördlichen Schließungen betroffen, die zu einem Umsatzausfall von mehr als 40 % geführt haben, kann auch der Lockdown-Umsatzersatz II zustehen.
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