In unserem Breaking-Newsletter #02/2024 haben wir die Abonnent:innen unseres Newsletters auf das Ende der Beantragungsfrist der Energiekostenpauschale 2 fรผr das Jahr 2023 mit 08.08.2024 hingewiesen. Innerhalb des verlinkten Beitrags werden zudem die Voraussetzungen fรผr die Antragsberechtigung, die Hรถhe der Energiekostenpauschale 2, die fรถrderfรคhigen Zeitrรคume sowie der konkrete Beantragungsablauf nรคher erlรคutert (siehe: Beantragung der Energiekostenpauschale 2 fรผr das Jahr 2023 bis 08.08.2024 mรถglich). Durch die รbermittlung dieser wichtigen Informationen mรถchten wir sicherstellen, dass fรถrderungsfรคhige Antrรคge noch zeitgerecht von antragsberechtigten Unternehmen รผber das Unternehmensserviceportal (USP) eingebracht werden.