Im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes hat der Gesetzgeber für die Jahre 2022 und 2023 die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter:innen eine sogenannte Teuerungsprämie bis zu EUR 3.000,- pro Jahr abgabenfrei auszubezahlen. Die Abgabenfreiheit gilt für alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer), wobei jedoch einige Einschränkungen zu beachten sind.
Bitte beachten Sie, dass die Teuerungsprämie zwingend am Lohnzettel und Lohnkonto auszuweisen ist. Weiters empfehlen wir, entweder in der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder in einer separaten Vereinbarung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Prämie um eine Zahlung zwecks Teuerungsentlastung handelt, freiwillig bezahlt wird und daraus kein Rechtsanspruch für die Zukunft abgeleitet werden kann.
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