In der täglichen Praxis ist zu beobachten, dass Rechnungen versehentlich doppelt bezahlt werden oder fälschlicherweise ein zu hoher Betrag überwiesen wird (= Doppel- bzw. Überzahlung). Es kommt aber auch vor, dass Zahlungen irrtümlich auf das Bankkonto eines Unternehmens geleistet werden, das gar keine Leistung erbracht hat (= Fehlüberweisung). Wir informieren darüber, wie diese Tatbestände derzeit aus umsatzsteuerlicher Sicht zu behandeln sind.
Ein Leistungsaustausch ist Grundvoraussetzung für die Beurteilung, ob Umsatzsteuerpflicht vorliegt oder nicht. Bei Doppel- und Überzahlungen wird für den gesamten Zahlungsbetrag ein Zusammenhang zwischen Zahlung und Leistung unterstellt (Leistungsaustausch liegt vor). Das Unternehmen hat daher den gesamten vom Leistungsempfänger erhaltenen Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Wird später der zu viel oder doppelt gezahlte Betrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt, kann die Umsatzsteuer wieder korrigiert werden. Fehlüberweisungen stellen hingegen keinen umsatzsteuerbaren Tatbestand dar, da es zu keinem Leistungsaustausch zwischen den Parteien gekommen ist. Sollte keine Rückzahlung des fälschlicherweise erhaltenen Betrages erfolgen, so hat dies aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Auswirkung. Der Betrag ist nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Die oben dargelegte Sichtweise wird durch eine aktuelle Entscheidung (RV/610054/2017) des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19. April 2018 bestätigt und stellt somit die derzeit gültige Rechtslage dar. In der Fachliteratur gibt es allerdings abweichende Meinungen, denn letztlich kann umsatzsteuerliches Entgelt nur das sein, was für den Erhalt der Leistung aufgewendet werden muss. Gemäß dieser Sichtweise geschehen Doppel- oder Überzahlungen schlichtweg aus Versehen und müssten umsatzsteuerlich wie Fehlüberweisungen behandelt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen wurde hinsichtlich der Entscheidung des BFG Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen