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Wenn offene Posten offen bleiben? Auswirkungen von Einzelwertberichtigungen auf den Jahresabschluss

Online seit 14. November 2018, Lesedauer: 3 Min.

201 Unternehmensgesetzbuch (UGB) regelt, dass Forderungen einzeln bewertet werden mรผssen und dem strengen Niederstwertprinzip (ยง 207 UGB) sowie dem Vorsichtsprinzip (ยง 201 UGB) unterliegen. Demnach sind Unternehmer:innen verpflichtet, sich zumindest beim Jahresabschluss Gedanken darรผber zu machen, ob bzw. in welcher Hรถhe die in der OP-Liste (siehe auch: Alle offenen Posten im Blick? Vom Verwendungsยญzweck und Nutzen einer OP-Liste) angefรผhrten Forderungen รผberhaupt noch einbringlich sind.

Gesetzliche Grundlagen der Einzelwertberichtigung

Der Grundsatz der Einzelbewertung bedeutet, dass am Ende des Jahres bei jedem Kunden die Forderungen gesondert durchgesehen werden mรผssen. Das Vorsichtsprinzip fรผhrt dazu, dass zu erwartende Forderungsverluste bereits im Jahresabschluss zu berรผcksichtigen sind. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips mรผssen zudem sรคmtliche Fremdwรคhrungsforderungen abgewertet werden, deren Zeitwert am Ende des Jahres niedriger als deren Anschaffungswert bzw. Buchwert ist.

Unterscheidung zwischen zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen

Bei den zweifelhaften Forderungen wird der voraussichtlich nicht einbringliche Teil รผber die Einzelwertberichtigungen korrigiert und wirkt sich auf die Ertragsteuer (Einkommensteuer, Kรถrperschaftsteuer) vermindernd aus. Umsatzsteuerlich kรถnnen jedoch aufgrund der Ungewissheit noch keine Korrekturen vorgenommen werden. Forderungen, die uneinbringlich sind, werden hingegen entweder ganz oder teilweise mit jenem Betrag ausgebucht, der mit Sicherheit nicht mehr bezahlt wird. In diesem Fall kommt es zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, da sich die Bemessungsgrundlage fรผr die Warenlieferung bzw. Leistung verรคndert hat.

Unser Fazit:
Zum Jahresende mรผssen offene Forderungen einer kritischen Prรผfung bezรผglich deren Einbringlichkeit unterzogen werden. Es gilt dabei mit uns abzuklรคren, welche Ihrer Forderungen noch einbringlich sind und zu welchen Teilen Sie damit rechnen mรผssen, diese nicht mehr zu erhalten.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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