Die korrekte Erstellung der Personalverrechnung hängt in erster Linie von der Anwendung des richtigen Kollektivvertrages ab und in zweiter Linie von der korrekten Einstufung der Dienstnehmer in die Verwendungsgruppen des Kollektivertrages. Welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt hängt von der Gewerbeberechtigung ab. Sollten sich Änderungen bei der Gewerbeberechtigung und/oder der Tätigkeiten in Ihrem Betrieb ergeben, erbitten wir um baldmöglichste Information, damit geprüft werden kann ob sich eine Änderung beim Kollektivvertrag ergibt.
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