Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Hauptwohnsitzbefreiung bei Immobilienverkauf: VwGH bezieht auch Zeiten als Mieter in 5-Jahres-Frist ein

Online seit 29. Mai 2018, Lesedauer: 2 Min.

Der Verkauf von Eigenheim bzw. Eigentumswohnung mit Erfรผllung der Hauptยญwohnsitzbefreiung hat zuletzt den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wiederholt beschรคftigt. Denn gemรครŸ ยง 30 Abs. 2 Z 1 lit.b EStG sind Einkรผnfte aus der VerรคuรŸerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen inklusive Grund und Boden steuerfrei, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre fรผr mindestens 5 Jahre durchgeยญhend als Hauptwohnsitz genutzt wurden und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Die komplexe Gesetzeslage wurde nun zugunsten eines erleichterten steuerfreien Verkaufs aufgrund der Anrechnung der Zeiten als Mieter/in ausjudiziert und hat in der Folge auch bereits Eingang in die Einkommensteuerrichtlinien (EStR) gefunden.

Ausgangssituation: Kauf und Verkauf einer Mietkaufwohnung erfolgten binnen eines Jahres

Im behandelten Fall (VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/005) hatte ein Bautrรคger zum Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung im Jahr 2007 mit dem Mieter keine Vereinbarung รผber einen mรถglichen spรคteren Eigentumserwerb abgeschlossen. Trotz der fehlenden Kaufยญoption vereinbarten die Parteien nach mehr als 5 Jahren einen Eigentumswechsel. Der Kรคufer verkaufte seinerseits die Eigentumswohยญnung jedoch bereits nach weniger als einem Jahr wieder weiter. In der Entscheidung war fรผr den VwGH das langjรคhrige wirtschaftliche Eigentum nicht erforderlich, sondern die tatsรคchliche Hauptwohnsitznutzung von mehr als 5 Jahren und die Aufgabe des Hauptwohnยญsitzes reichten aus, um den Verkauf nicht der Immobilienertragsteuer unterwerfen zu mรผssen.

Einkommensteuerrichtlinien (EStR) wurden im Mai 2018 an die Rechtsprechung angepasst

Mit 7. Mai 2018 ist diese Rechtsprechung auch in den Einkommensteuerrichtlinien (Randziffer 6642) verankert worden. Demnach ist es nun unerheblich, ob sich ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung รผber die gesamte 5-Jahres-Frist im Eigentum befunden hat. MaรŸgeblich ist lediglich, dass dies โ€“ nach ausreichend langer Bewohnung โ€“ zum Zeitpunkt des Verkaufs und bei der Aufgabe des Hauptwohnsitzes der Fall war.

Unser Fazit:
Beim Verkauf von Eigenheim bzw. Eigentumswohnung ist fรผr die Hauptwohnsitzbefreiung bei Berechnung der 5-Jahres-Frist nicht auf den Rechtstitel (Eigentum) der Nutzung abzustellen. Eigentum muss bloรŸ im Zeitpunkt der VerรคuรŸerung vorliegen, zuvor kann der Hauptwohnsitz durchaus auch als Mieter/in bewohnt werden, um einen steuerfreien Immobilienverkauf zu ermรถglichen.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
804 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
59 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS