Unternehmen, die eine (manipulationssichere) Registrierkasse im Einsatz haben, mรผssen monatlich, vierteljรคhrlich und am Jahresende gewisse Arbeitsschritte erledigen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfรผllen (siehe auch: Sicheres Arbeiten mit der Registrierkasse: Regelmรครige Aufgaben im laufenden Betrieb ab 1. April 2017). Wir haben fรผr Sie diese Erfordernisse nochmals ausfรผhrlich aufbereitet.
Am letzten Arbeitstag eines jeden Monats ist ein Kassenabschluss zu erstellen. Im Normalfall wird dieser nach Arbeitsende โ also als letzter Beleg des Tages โ durch eine Funktion des Kassensystems ausgefรผhrt. Steht Ihnen bei Ihrem Kassasystem diese Funktion nicht zur Verfรผgung, so ist ein Nullbeleg (wenn mรถglich, mit der Positionsbezeichnung โMonatsabschlussโ) zu erzeugen. Ein vollstรคndiges Datenerfassungsprotokoll muss hingegen mindestens alle drei Monate auf einem externen Speicher, wie z. B. USB-Stick, externe Festplatte, CD, etc. gesichert werden. Wir empfehlen hierbei eine Sicherung direkt nach dem Monatsabschluss. Fรผr diese Daten gilt die siebenjรคhrige Aufbewahrungspflicht.
Unabhรคngig von Ihrem gewรคhlten Wirtschaftsjahr muss am Jahresende, nach der letzten Kassenbuchung, stets der Jahresbeleg ausgedruckt und รผberprรผft werden. Dieser entspricht dem Monatsabschluss Dezember. Die Kontrolle des Jahresbelegs ist mittels der Belegcheck-App des BMF vorzunehmen. Sie benรถtigen hierfรผr Ihren Authentifizierungscode (= 12-stelliger Code) von FinanzOnline und die installierte Belegcheck-App auf Ihrem Handy oder Tablet. Dieser Vorgang ist also mit รberprรผfung des Startbelegs deckungsgleich. Folgende Schritte sind der Reihe nach zu erledigen:
โ*โ zeigt erforderliche Felder an