Ab dem Jahr 2018 setzen wir mit der flächendeckenden Umsetzung der Bankrückverbuchung einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Buchhaltung. Anstatt jede Zeile eines Kontoauszuges separat einlesen zu müssen, werden dabei die bereits vorhandenen elektronischen Kontendaten für die Weiterverarbeitung in der Buchhaltung aufbereitet und anschließend eingespielt. Diese qualitätssichernde und effizienzsteigernde Maßnahme muss jedoch erst eingerichtet werden, um von ihr Gebrauch machen zu können.
Zunächst muss die Erlaubnis der Kontoninhaberin bzw. des Kontoinhabers eingeholt werden, digital auf das jeweilige Firmenkonto Einsicht nehmen und die Kontodaten elektronisch mittels Electronic Banking abrufen zu dürfen. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kontoinhaber:in, Bank und Steuerberatungskanzlei zu treffen. Dieses Recht umfasst natürlich nicht die Zeichnungsberechtigung für das jeweilige Konto. Befugte Personen oder Unternehmen dürfen sich ein Konto also nur ansehen bzw. die Kontobewegungen für die Weiterverarbeitung in der Buchhaltung nutzen. Hierbei unterstützen wir unsere Klient:innen, indem wir für sie sämtliche dafür notwendigen Formulare anfordern und unterschriftsreif vorbereiten.
Nachdem Sie uns die Erlaubnis zu Kontoeinsicht bzw. Kontodatenabholung erteilt haben und dafür sämtliche notwendigen Formulare von uns vorbereitet wurden, müssen diese Dokumente nur noch unterzeichnet werden. Nach der Umsetzung durch das Bankinstitut, können die Kontendaten nun von uns via Online-Banking ausgelesen werden. Ihre Bankbuchungen werden ab diesem Zeitpunkt für Sie elektronisch kontiert und weiterverarbeitet. Ergänzend dazu raten wir im Regelfall auch zur Auswahl der Serviceoption „Dislozierte Zeichnung“ (siehe: Dislozierte Zeichnung: Erleichterung bei der Abwicklung von Zahlungsaufträgen), da auch hierbei die vollständige Kontrolle über sämtliche Vorgänge in Ihren Händen bleibt.
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