Seit Beginn der Corona-Pandemie stellen staatliche Überbrückungsgarantien eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung der Liquidität für Unternehmen dar. Die Überbrückungsgarantien der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) liefern hier die nötigen Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit der Bank. Unterstützt werden Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Krise Probleme mit der Finanzierung des laufenden Betriebes haben (z. B. Wareneinkäufe, Personalkosten, Mieten, Kreditraten, Abgabenzahlungen).
Ursprünglich hätten solche Überbrückungsgarantien letztmalig mit 15.12.2021 beantragt werden können. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns wurde nun aber ein von den Regierungsparteien unterstützter Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, der vorsieht, die Möglichkeit von Überbrückungsgarantien bis zum 30.06.2022 auszuweiten. Mit einer Beschlussfassung im Nationalrat ist in Kürze zu rechnen, wodurch es auch nach dem 15.12.201 möglich sein soll, begünstigte Betriebsmittelkredite über die Hausbank bei der AWS bzw. der ÖHT zu beantragen.
Zahlreiche Unternehmen haben in Kürze erstmals oder wiederum Tilgungen für aufgrund von Überbrückungsgarantien bestehende Betriebsmittelkredite vorzunehmen. Sollte es aufgrund des neuerlichen Lockdowns hier nun zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, empfehlen wir dringend, vorausschauend und rechtzeitig mit Ihrem/Ihrer Bankberater/in in Kontakt zu treten. Möglicherweise können dann bestehende Tilgungen vorerst gestundet oder aber weitere Überbrückungsgarantien beantragt werden.
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