Weihnachtsfeiern und die Mitarbeitergeschenke sind fester Bestandteil der weihnachtlichen Unternehmenskultur in รsterreich. Aus steuerlicher Sicht gilt es dabei bestimmte Grenzwerte zu beachten, um unangenehme Nachwehen bei einer spรคteren Betriebsprรผfung zu vermeiden.
Generell gelten Geschenke an Mitarbeiter:innen und die kostenlose Teilnahme an Betriebsveranstaltungen als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhรคltnis. Werden Geschenke (z. B. Warengutscheine, Geschenkmรผnzen, Vignetten) im Rahmen von Betriebsveranstaltungen รผbergeben, sind sie jedoch bis zu einem jรคhrlichen Wert von EUR 186,- pro Mitarbeiter:in abgabenfrei. Das Geschenk darf dabei jedoch keine individuelle Belohnung einzelner Mitarbeiter:innen darstellen, sondern es muss sich um eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter:innen aus einem bestimmten Anlass (z. B. Weihnachten, Firmenjubilรคum, Betriebsausflug, etc.) handeln.
Als Betriebsveranstaltung gilt - selbst ohne eigentliche Feier - auch schon die bloรe Verteilung und รbergabe von Weihnachtsgeschenken. Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist dabei bis zu einem jรคhrlichen Wert von EUR 365,- abgabenbefreit. Ausschlaggebendes Kriterium ist auch hier der kollektive Ansatz, d. h. die Teilnahme an einer Feier muss auch allen Mitarbeiter:innen (oder einer gesamten Abteilung) offenstehen.
Die Kosten fรผr Geschenke an Mitarbeiter:innen und die Kosten fรผr Feiern mit Mitarbeiter:innen stellen beim Unternehmen unabhรคngig von obigen Grenzwerten stets eine steuermindernde Betriebsausgabe dar. Im Bereich der Umsatzsteuer ist jedoch eine Freigrenze von lediglich EUR 40,- zu beachten. Dies fรผhrt dazu, dass Geschenke, die รผber diesem Grenzwert liegen dann umsatzsteuerpflichtig sind, wenn das Unternehmen zuvor einen Vorsteuerabzug fรผr das Geschenk geltend machen konnte. Mangels Vorsteuerabzug braucht diese Regel bei Gutscheinen nicht beachtet werden.
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