Nach langem medialen hin und her, tritt der Beschäftigungsbonus wie geplant mit 1. Juli 2017 in Kraft. Nachdem der Ministerrat bereits im Februar 2017 grünes Licht für die Fördermaßnahme gegeben hatte, wurde nun unmittelbar vor der Sommerpause die Genehmigung durch den Nationalrat erteilt. Ziel ist, mit einem Budget von EUR 2 Mrd., 150.000 zusätzliche Arbeitsplätze mittels einer branchen- und unternehmensgrößenunabhängigen Förderung der Lohnnebenkosten zu schaffen.
Der Beschäftigungsbonus sieht eine Erstattung von 50 % der Lohnnebenkosten (LNK) für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) für drei Jahre vor. Der Begriff der LNK ist dabei weit gefasst und umfasst nicht nur DB, DZ und Kommunalsteuer, sondern sämtliche Dienstgeberbeiträge z. B. zu Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Es werden nur zusätzliche vollversicherungspflichtige Dienstverhältnisse (DV) gefördert, die ab dem 1. Juli 2017 zu den bestehenden Dienstverhältnissen entstehen. Für diese Berechnung wird der Beschäftigtenhöchststand der vier vorangegangenen Quartale (jeweils zu Quartalsende) als Referenzwert für die Berechnung der Zusätzlichkeit herangezogen. Der höchste ermittelte Beschäftigtenstand ist dabei der für die Förderung maßgebliche Wert. Förderungsfähige Arbeitsverhältnisse erfüllen zudem folgende Kriterien:
Die Abwicklung organisiert die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Grundsätzlich ist der Antrag binnen 30 Kalendertagen nach Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses zu stellen, wobei eine rasche Einbringung des Antrags nach Beginn des DV empfohlen wird. Bei Teilzeitdienstverhältnissen beginnt die 30-Tage-Frist immer erst mit Einstellung jenes Teilzeitbeschäftigten mit dem das Vollzeitäquivalent erreicht wird.
Achtung: Um die für die Antragstellung erforderlichen Dienstnehmerdaten übermitteln zu dürfen, muss zuvor die Zustimmung der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers eingeholt werden. Dies kann schriftlich mittels einer Sondervereinbarung oder durch einen zusätzlichen Passus im Dienstvertrag geschehen.
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