Laut Information des Austria Wirtschaftsservice (aws) wird die bereits seit 12.3.2020 zur Verfügung stehende aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht.
Durch das neue Maßnahmenpaket wird auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten verzichtet, Planungsrechnung/Businesspläne oder Kreditsicherheiten sind nicht länger erforderlich, auch freiberufliche Tätigkeiten sind nun garantiefähig und Garantien können auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendet werden. Sämtliche Ausweitungsmaßnahmen gelten bereits rückwirkend für die bereits gestellten Förderungsanträge. Zudem ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren, welches in den nächsten Tagen verfügbar sein wird, umgehende Garantiezusagen.
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