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Fachartikel

Aktuelle Einführung des Handwerkerbonus: Eine finanzielle Entlastung für Bauvorhaben

Update am 11. Juli 2024, Online seit 18. April 2024, Lesedauer: 3 Min.

Die österreichische Bundesregierung hat kürzlich das "Wohn- und Baupaket" eingeführt, um wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen und gleichzeitig die Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen. Teil dieses Pakets ist der Handwerkerbonus, der als Anreiz für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche dient.

Eckpunkte zum Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus ist darauf ausgerichtet, die Bauwirtschaft und das Handwerk anzukurbeln, indem er finanzielle Anreize für Handwerksleistungen im privaten Bereich bietet. Dies umfasst eine Vielzahl von Arbeiten wie dem Ausmalen der Wände über den Kücheneinbau bis hin zum Fliesenlegen. Auch Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Wohnraumschaffung können gefördert werden. Wesentliche Details des Handwerkerbonus haben wir in folgenden vier Punkten zusammengefasst:

  • Der Handwerkerbonus deckt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten ab, die max. EUR 10.000,- (2024) bzw. EUR 7.500,- (2025) pro Person und Wohnobjekt betragen. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 eine Förderung von bis zu EUR 2.000,- und im Jahr 2025 eine Förderung von bis zu EUR 1.500,- möglich ist.
  • Pro Person und Kalenderjahr darf nur ein Förderantrag gestellt werden, sofern die förderfähigen Kosten je Schlussrechnung mind. EUR 250,- (ohne USt) betragen. Die Mindestförderung beträgt somit EUR 50,- pro Antrag.
  • Der Bonus gilt rückwirkend ab 01.03.2024 bis 31.12.2025.
  • Insgesamt stehen EUR 300 Mio. für beide Kalenderjahre zur Verfügung, um diese Maßnahme zu unterstützen.

Praktische Antragstellung und Abwicklung des Handwerkerbonus

Ein besonders attraktives Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was den Prozess der Antragstellung erheblich vereinfacht. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeitsleistungen auf den Rechnungen separat ausgewiesen werden und dass diese Rechnungen sorgfältig aufbewahrt werden.

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus beginnt am 15.07.2024. Die Beantragung kann dann online über die Website https://handwerkerbonus.gv.at durchgeführt werden. Die Abwicklung wird von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) vorgenommen. Um einen Antrag zu stellen, sind nur wenige Daten erforderlich, darunter Name, Adresse, IBAN und Rechnungsdetails. Die Identifikation erfolgt entweder über die ID Austria oder durch das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises.

Handwerkerbonus 2024: So muss die Rechnung aussehen

Der Handwerkerbonus bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben, doch die formalen Anforderungen an die Rechnungsstellung sind strikt. Achten Sie daher darauf, dass alle notwendigen Informationen auf der Rechnung angegeben sind, um Probleme bei der Antragstellung zu vermeiden.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  1. Rechnungsadressat: Der Rechnungsadressat muss mit dem Antragsteller übereinstimmen.
  2. Befugter Leistungserbringer: Der Rechnungsaussteller muss ein nach den Vorgaben des Handwerkerbonus befugter Leistungserbringer sein. Der Firmenwortlaut oder die Unternehmensbezeichnung (bei Einzelunternehmern Vor- und Zuname) müssen mit den Angaben bei der Gewerbehörde übereinstimmen.
  3. Leistungsdatum: Das Datum der Leistungserbringung ist verpflichtend anzugeben. Nur Arbeitsleistungen, die nach dem 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 erbracht wurden, sind im Jahr 2024 förderfähig. 2025 wird es eine eigene Förderperiode geben.
  4. Leistungsort: Der Leistungsort muss angegeben werden. Nur Arbeitsleistungen, die am privaten Wohn- oder Lebensbereich des Antragstellers (Haupt- oder Nebenwohnsitzadresse) erbracht werden, sind förderfähig.
  5. Arbeitsleistung ausweisen: Die Rechnung muss die reinen Arbeitskosten als eigene Position ausweisen. Fahrzeit, Entsorgungskosten und ähnliche Posten dürfen nicht enthalten sein. Es sind die Anzahl der Arbeitsstunden, die Bezeichnung der konkreten Arbeitsleistung sowie der Endbetrag (ohne Umsatzsteuer) anzugeben. Pauschalen sind nur dann zulässig, wenn diese ausschließlich Arbeitskosten umfassen.
  6. Keine nachträglichen Ergänzungen: Nachträgliche Ergänzungen zur Rechnung durch den Dienstleister sind nicht zulässig.

Durch die Einhaltung dieser Anforderungen wird sichergestellt, dass die Förderfähigkeit gewährleistet ist und der Antrag auf den Handwerkerbonus erfolgreich gestellt werden kann. Weitere Details und FAQs finden Sie auf der offiziellen Website zum Handwerkerbonus.


Unser Tipp:
Der Handwerkerbonus ist für die Eigentümer:innen von Immobilien natürlich ein Grund mehr, um nun Renovierungen und Bauprojekte anzugehen. Wir empfehlen allen Unternehmen der Bau- und Handwerksbranche daher eine Durchsicht der Website des Handwerkerbonus, da darauf ausführliche FAQ, die Beantwortung weiterer wichtiger Fragen ("Gut zu wissen") und eine Liste der förderfähigen Leistungen nach Gewerken zu finden sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der korrekten Abwicklung Ihrer Bauprojekte.
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