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Aktuelle Einführung des Handwerkerbonus: Eine finanzielle Entlastung für Bauvorhaben

Update am 16. Mai 2024, Online seit 18. April 2024, Lesedauer: 3 Min.

Die österreichische Bundesregierung hat kürzlich das "Wohn- und Baupaket" eingeführt, um wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen und gleichzeitig die Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen. Teil dieses Pakets ist der Handwerkerbonus, der als Anreiz für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche dient.

Eckpunkte zum Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus ist darauf ausgerichtet, die Bauwirtschaft und das Handwerk anzukurbeln, indem er finanzielle Anreize für Handwerksleistungen im privaten Bereich bietet. Dies umfasst eine Vielzahl von Arbeiten wie dem Ausmalen der Wände über den Kücheneinbau bis hin zum Fliesenlegen. Auch Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Wohnraumschaffung können gefördert werden. Wesentliche Details des Handwerkerbonus haben wir in folgenden vier Punkten zusammengefasst:

  • Der Handwerkerbonus deckt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten ab, die max. EUR 10.000,- (2024) bzw. EUR 7.500,- (2025) pro Person und Wohnobjekt betragen. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 eine Förderung von bis zu EUR 2.000,- und im Jahr 2025 eine Förderung von bis zu EUR 1.500,- möglich ist.
  • Pro Person und Kalenderjahr darf nur ein Förderantrag gestellt werden, sofern die förderfähigen Kosten je Schlussrechnung mind. EUR 250,- (ohne USt) betragen. Die Mindestförderung beträgt somit EUR 50,- pro Antrag.
  • Der Bonus gilt rückwirkend ab 01.03.2024 bis 31.12.2025.
  • Insgesamt stehen EUR 300 Mio. für beide Kalenderjahre zur Verfügung, um diese Maßnahme zu unterstützen.

Praktische Antragstellung und Abwicklung des Handwerkerbonus

Ein besonders attraktives Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was den Prozess der Antragstellung erheblich vereinfacht. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeitsleistungen auf den Rechnungen separat ausgewiesen werden und dass diese Rechnungen sorgfältig aufbewahrt werden.

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus beginnt am 15.07.2024. Die Beantragung kann dann online über die Website https://handwerkerbonus.gv.at durchgeführt werden. Die Abwicklung wird von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) vorgenommen. Um einen Antrag zu stellen, sind nur wenige Daten erforderlich, darunter Name, Adresse, IBAN und Rechnungsdetails. Die Identifikation erfolgt entweder über die ID Austria oder durch das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises.

Unser Tipp:
Der Handwerkerbonus ist für die Eigentümer:innen von Immobilien natürlich ein Grund mehr, um nun Renovierungen und Bauprojekte anzugehen. Wir empfehlen allen Unternehmen der Bau- und Handwerksbranche daher eine Durchsicht der Website des Handwerkerbonus, da darauf ausführliche FAQ, die Beantwortung weiterer wichtiger Fragen ("Gut zu wissen") und eine Liste der förderfähigen Leistungen nach Gewerken zu finden sind. Gerne stehen wir Ihnen dabei unterstützend mit Rat und Tat zur Seite.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
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