Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Alle Jahre wieder steuerfrei feiern und schenken: Steuergeschenke fรผr Mitarbeiter zu Weihnachten

Online seit 13. November 2017, Lesedauer: 2 Min.

Weihnachtsfeiern und die Mitarbeitergeschenke sind fester Bestandteil der weihnachtlichen Unternehmenskultur in ร–sterreich. Aus steuerlicher Sicht gilt es dabei bestimmte Grenzwerte zu beachten, um unangenehme Nachwehen bei einer spรคteren Betriebsprรผfung zu vermeiden.

Geschenke und Feiern aus Sicht der Mitarbeiter:innen

Generell gelten Geschenke an Mitarbeiter:innen und die kostenlose Teilnahme an Betriebsveranstaltungen als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhรคltnis. Werden Geschenke (z. B. Warengutscheine, Geschenkmรผnzen, Vignetten) im Rahmen von Betriebsveranstaltungen รผbergeben, sind sie jedoch bis zu einem jรคhrlichen Wert von EUR 186,- pro Mitarbeiter:in abgabenfrei. Das Geschenk darf dabei jedoch keine individuelle Belohnung einzelner Mitarbeiter:innen darstellen, sondern es muss sich um eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter:innen aus einem bestimmten Anlass (z. B. Weihnachten, Firmenjubilรคum, Betriebsausflug, etc.) handeln.

Als Betriebsveranstaltung gilt - selbst ohne eigentliche Feier - auch schon die bloรŸe Verteilung und รœbergabe von Weihnachtsgeschenken. Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist dabei bis zu einem jรคhrlichen Wert von EUR 365,- abgabenbefreit. Ausschlaggebendes Kriterium ist auch hier der kollektive Ansatz, d. h. die Teilnahme an einer Feier muss auch allen Mitarbeiter:innen (oder einer gesamten Abteilung) offenstehen.

Geschenke und Feiern aus Sicht des Unternehmens

Die Kosten fรผr Geschenke an Mitarbeiter:innen und die Kosten fรผr Feiern mit Mitarbeiter:innen stellen beim Unternehmen unabhรคngig von obigen Grenzwerten stets eine steuermindernde Betriebsausgabe dar. Im Bereich der Umsatzsteuer ist jedoch eine Freigrenze von lediglich EUR 40,- zu beachten. Dies fรผhrt dazu, dass Geschenke, die รผber diesem Grenzwert liegen dann umsatzsteuerpflichtig sind, wenn das Unternehmen zuvor einen Vorsteuerabzug fรผr das Geschenk geltend machen konnte. Mangels Vorsteuerabzug braucht diese Regel bei Gutscheinen nicht beachtet werden.

Unser Tipp:
Innerhalb der Grenzwerte von EUR 186,- bzw. EUR 365,- kรถnnen Geschenke an und Feiern mit MitarbeiterInnen auch steuerlich zur Gรคnze genossen werden. Zu beachten ist dabei, dass reine Bargeldzuwendungen jedoch nicht als begรผnstigtes Geschenk gelten und daher immer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
1170 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
55 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS