Ist man in einem EU-Mitgliedstaat krankenversichert und reist in einen anderen EU-Mitgliedstaat, einen EWR-Staat (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen), Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien, so reicht das Mitfรผhren der E-Card vรถllig aus. Denn auf ihrer Rรผckseite befindet sich die Europรคische Krankenversicherungskarte (EKVK), die im Krankheitsfall auch in diesen Lรคndern unmittelbar bei den niedergelassen รrztInnen oder direkt im Spital vorzuweisen ist, um Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu kรถnnen. Bei Reisen in andere Staaten sollen bestimmte Vorbereitungsmaรnahmen getroffen werden, um im Krankheitsfall kein blaues Wunder zu erleben.
Auch bei einer Reise in ein Land, das die EKVK normalerweise akzeptieren mรผsste, kann es sein, dass diese dennoch von einer Gesundheitseinrichtung vor Ort nicht angenommen wird. In diesem Fall muss die Krankenbehandlung vorerst in bar bezahlt werden. Die Gebietskrankenkasse (GKK) refundiert von diesen Betrรคgen spรคter max. 80 % der in รsterreich geltenden Tarife. Es empfiehlt sich im Krankheitsfall daher nachzufragen, ob die jeweilige Einrichtung die EKVK auch billigt. Heimtransportkosten werden von der GKK jedoch nicht รผbernommen. Hier hilft nur der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Dieser Versicherungsschutz sichert in der Regel auch die Abdeckung der Differenzkosten zwischen dem gezahlten Rechnungsbetrag und dem Erstattungsbetrag der Kasse.
Fรผr Reisen nach Montenegro und in die Tรผrkei (den sogenannten Vertragsstaaten), bestehen bilaterale Abkommen. Hier benรถtigt man einen Auslandsbetreuungsschein. Diesen erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer DienstgeberIn (gilt fรผr DienstnehmerInnen) bzw. bei Ihrem Krankenversicherungstrรคger (gilt fรผr PensionistInnen, Arbeitslose, BeamtInnen, Gewerbetreibende, Bauern/Bรคuerinnen).
Fรผr Reisen in alle weiteren Staaten mรผssen die Kosten der รคrztlichen Behandlung bzw. eines Spitalsaufenthaltes jedenfalls vor Ort selbst entrichtet werden. Nach der Rรผckkehr kann ein Kostenersatz nach den Regelungen der Satzung des jeweiligen Krankenversicherungstrรคgers beantragt werden. Wichtig ist hierbei die Vorlage einer detaillierten Rechnung. Bei einem Spitalsaufenthalt wird von den รถsterreichischen Krankenkassen derzeit ein Pauschalbetrag pro Tag in der Hรถhe von rund EUR 215,โ Euro (Stand: 2016) rรผckerstattet. Diese Sรคtze werden jรคhrlich angepasst.
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