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Antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch das BMF: Seit Juli 2017 erfolgt Steuerrรผckerstattung automatisch

Online seit 24. August 2017, Lesedauer: 3 Min.

Mit dem Ziel den Verwaltungsaufwand fรผr Bรผrger:innen zu minimieren, wird seit Juli 2017 vom Finanzamt die antraglose Arbeitnehmer:innenveranlagung (AANV) fรผr das Jahr 2016 automatisch (= ohne Abgabe einer Steuererklรคrung) durchgefรผhrt, sofern dafรผr auch die geltenden Voraussetzungen erfรผllt sind. Dies ist der Fall, wenn

  • bis Ende Juni 2017 beim Finanzamt die Steuerklรคrung fรผr das Veranlagungsjahr 2016 noch nicht eingereicht wurde,
  • aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkรผnfte bezogen wurden,
  • die Veranlagung zu einer Steuergutschrift fรผhrt, und
  • aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass noch Werbungskosten, nicht von der automatischen Datenรผbermittlung erfasste Sonderausgaben (ab 2017), auรŸergewรถhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibetrรคge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbetrรคge (Unterhalts-, Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.

Automatische Datenรผbermittlung lรคuft bereits seit Anfang 2017

Mit 1. Jรคnner 2017 wurde fรผr Sonderausgaben wie Spenden, Kirchenbeitrรคge, Beitrรคge fรผr die freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, ein verpflichtender automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingefรผhrt. Diesen Organisationen ist folglich seither immer der eigene Name und das Geburtsdatum bekanntzugeben. Die Mรถglichkeit, รผber die oben aufgezรคhlten Sonderausgaben hinaus-gehende Sonderausgaben oder auรŸergewรถhnliche Belastungen in der Steuererklรคrung geltend zu machen, besteht jedoch weiterhin.

Zurechnung von Sonderausgaben zum "erweiterten Personenkreis"

Das Einkommensteuergesetz sieht die Mรถglichkeit vor, dass Beitrรคge an Kirchen und Religionsgemeinschaften, Beitrรคge fรผr die freiwillige Weiterversicherung und fรผr den Nachkauf von Versicherungszeiten auch bei einem anderen Steuerpflichtigen als dem Zahlungspflichtigen im Rahmen des โ€žerweiterten Personenkreisesโ€œ ((Ehe)-Partner oder Elternteil) berรผcksichtigt werden kรถnnen. Aufgrund des automatischen Datenaustausches mit dem Finanzamt werden diese Sonderausgaben kรผnftig zunรคchst demjenigen zugeordnet, der die Zahlung zu leisten hatte. Eine davon abweichende Berรผckยญsichtigung in der Steuererklรคrung kann dann in der erstmalig ab 2017 vorgesehenen Beilage zur Steuererklรคrung beantragt werden.

Unser Tipp:
Sind auรŸer den nun automatisch รผbermittelten Zahlungen keine weiteren Sonderausgaben, auรŸergewรถhnlichen Belastungen, Freibetrรคge, Absetzbetrรคge oder รคhnliches angefallen, so erhรคlt man mittels der AANV kรผnftig auch ohne Aufwand seine Steuergutschrift. Die persรถnlichen Daten (inkl. Kontodaten) mรผssen auf FinanzOnline dafรผr natรผrlich aktuell sein.
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