Der International Standard on Auditing (ISA) 315 stellt eine internationale Norm zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlich falscher Darstellungen aus dem Verstehen der Einheit und ihres Umfeldes dar. Diese Norm kommt im Zusammenhang mit Betrug bei Prüfungen von Jahresabschlüssen bereits zur Anwendung und in Zukunft zudem standardmäßig zum Einsatz. Bei der Beurteilung, welche Risiken bedeutsame Gefahren verkörpern, müssen Abschlussprüfer:innen zumindest folgende Fragen beantworten:
Insbesondere werden dolose Handlungen ab den Jahresabschlüssen 2016 vermehrt im Prüfungsfokus stehen. Zwei der bedeutsamsten Risiken, werden nun näher vorgestellt.
Das Management ist in einer besonders guten Position, um dolose Handlungen zu begehen. Beim Management Override handelt es sich um ein bewusstes Außerkraft setzen von internen Kontrollmechanismen durch leitende Mitarbeiter:innen bzw. durch die Geschäftsführung. Solche Handlungen sind beispielsweise die Aufzeichnung fiktiver Journaleinträge oder eine falsche Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Abschlussprüfer haben demzufolge Prüfungshandlungen zur Aufdeckung solcher Handlungen zu setzen.
Ein weiteres Augenmerk ist auf das Risiko der Umsatzrealisierung (Umsätze sind nicht ordnungsgemäß erfasst) zu legen. Neben einer stichprobenartigen Überprüfung sind von den Abschlussprüfern Funktionstests durchzuführen, um einem solchen Risiko entgegenzuwirken.
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