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Fachartikel

Bedeutsame Risiken in der Wirtschaftsprüfung: Täuschende (dolose) Handlungen stehen im Fokus

Online seit 12. Dezember 2016, Lesedauer: 2 Min.

Der International Standard on Auditing (ISA) 315 stellt eine internationale Norm zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlich falscher Darstellungen aus dem Verstehen der Einheit und ihres Umfeldes dar. Diese Norm kommt im Zusammenhang mit Betrug bei Prüfungen von Jahresabschlüssen bereits zur Anwendung und in Zukunft zudem standardmäßig zum Einsatz. Bei der Beurteilung, welche Risiken bedeutsame Gefahren verkörpern, müssen Abschlussprüfer:innen zumindest folgende Fragen beantworten:

  • Handelt es sich um täuschende (dolose) Handlungen?
  • Steht das Risiko im Zusammenhang mit jüngeren bedeutsamen wirtschaftlichen, rechnungslegungsbezogenen oder anderen Entwicklungen?
  • Zeichnen sich die Geschäftsvorfälle durch eine besondere Komplexität aus?
  • Sind Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen betroffen?
  • Besteht die Gefahr einer subjektiven Bewertung von zugrundeliegenden finanziellen Informationen?
  • Treten Geschäftsvorfälle auf, die sich außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ereignen?

Insbesondere werden dolose Handlungen ab den Jahresabschlüssen 2016 vermehrt im Prüfungsfokus stehen. Zwei der bedeutsamsten Risiken, werden nun näher vorgestellt.

Management Override: Bewusste Täuschung durch Führungsebene

Das Management ist in einer besonders guten Position, um dolose Handlungen zu begehen. Beim Management Override handelt es sich um ein bewusstes Außerkraft setzen von internen Kontrollmechanismen durch leitende Mitarbeiter:innen bzw. durch die Geschäftsführung. Solche Handlungen sind beispielsweise die Aufzeichnung fiktiver Journaleinträge oder eine falsche Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Abschlussprüfer haben demzufolge Prüfungshandlungen zur Aufdeckung solcher Handlungen zu setzen.

Umsatzrealisierung: Mittels Stichproben und Funktionstests

Ein weiteres Augenmerk ist auf das Risiko der Umsatzrealisierung (Umsätze sind nicht ordnungsgemäß erfasst) zu legen. Neben einer stichprobenartigen Überprüfung sind von den Abschlussprüfern Funktionstests durchzuführen, um einem solchen Risiko entgegenzuwirken.

Unser Fazit:
Bei der Durchführung einer Prüfung nach den neuen Prüfungsstandards nach ISA muss der Wirtschaftsprüfer eine verstärkte kritische Grundhaltung gegenüber dem Prüfungsklienten aufzeigen. Es soll eine erhöhte Sensibilität auf Art und Umfang der zu untersuchenden Dokumente gelegt werden sowie ein stärkeres Bewusstsein für die Notwendigkeit, Erläuterungen oder Erklärungen des Managements.
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