Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Benutzen Sie noch Zahlscheine? Meldepflichtverletzung droht ab 1. Februar 2016

Online seit 30. September 2015, Lesedauer: 1 Min.

Die Finanzรคmter รคndern mit 1. Februar 2016 ihre Vorgehensweise beim Umgang mit SEPA-Zahlscheinen. Sie passen sich damit den gesetzlichen Bestimmungen lt. EU-SEPA Verordnung Nr. 260/2012, Art. 16 Abs. 3 an, wonach aufgegliederte Zahlscheine von Banken nicht mehr weitergeleitet werden dรผrfen. Wรคhlt man bis dahin keine andere Form der Datenรผbermittlung begeht man automatisch eine Meldepflichtverletzung.

Abgabenaufgliederung wird bei Zahlschein nicht mehr รผbermittelt

Die Aufgliederung der Lohnabgaben in Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag (DB) und Dienstgeberzuschlag (DZ) auf dem Zahlschein darf ab Februar 2016 von den Banken nicht mehr an das Finanzamt weitergeleitet werden. Das Finanzamt kann die Teilbetrรคge dann nicht mehr zuordnen und nimmt die Verbuchung auf dem Steuerkonto ohne Angabe eines Verwendungszwecks vor. Dies fรผhrt zu einer automatischen Meldepflichtverletzung, da nun die Selbstbemessungsabgaben dem Finanzamt nicht bekanntgegeben wurden.

Unser Tipp:
Wenn mรถglich, empfehlen wir einen Umstieg von der รœberweisung mittels Zahlschein auf Telebanking. In der Telebanking-Datei kรถnnen diese รœberweisungen als โ€žFinanzamtszahlungenโ€œ dargestellt werden und die Aufgliederung der Abgaben wird korrekt an das Finanzamt รผbermittelt. Sollte Ihnen dies nicht mรถglich sein, mรผssen die Abgaben dem Finanzamt gesondert gemeldet werden.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
475 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
13 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS