Ansparungen oder Veranlagungen in Investmentfonds sind zuletzt auch bei Unternehmen stark angestiegen. Der Grund dafür sind breitere Investitionsmöglichkeiten sowie eine verbesserte Risiko- und Gewinnstreuung. Im Unterschied zu Privatpersonen, bei denen im Regelfall keine gesonderte Erfassung von Investmentfonds in der Steuererklärung notwendig ist, erfolgt bei Unternehmen keine automatische korrekte Besteuerung.
In einem Investmentfonds werden je nach Art des Fonds verschiedene Aktien oder Anleihen zusammengefasst und von einem Fondsmanager verwaltet. Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere werden laufend zwecks Gewinnmaximierung bewertet und ausgetauscht. Eigentümer:innen des Fonds sind anteilig alle Investor:innen, die sich einen Fondsanteil kaufen. Jeder Investmentfonds erwirtschaftet ein Jahresergebnis, das durch einen Bericht festgestellt und an die Eigentümer:innen weitergegeben wird. Je nach Art des Fonds werden die Erträgnisse entweder ausgeschüttet oder thesauriert und wieder investiert.
Bei inländischen Privatpersonen übernimmt die Bank als depotführende Stelle automatisch die richtige Versteuerung eines Investmentfondsanteils, egal ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds handelt. Nur wenn der Investmentfondsanteil auf einem ausländischen Depot liegt, muss die korrekte Besteuerung selbst über die Steuererklärung vorgenommen werden.
Für Unternehmen besteht bei ausschüttenden Investmentfonds ebenfalls kaum ein Handlungsbedarf. Die Ausschüttungen entsprechen im Regelfall den steuerpflichtigen Einkünften und werden durch Zufluss auf dem Bankkonto und Aufnahme in die Buchhaltung auch richtig versteuert. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden die Anteile sodann mittels Depotauszugs stichtagsbezogen bewertet.
Bei den thesaurierenden Investmentfonds gibt es für das Unternehmen hingegen laufend keine oder nur teilweise Ertragsauszahlungen. Es kommt somit zu keinem oder nur zu einem reduzierten Zufluss auf dem Bankkonto des Unternehmens, weshalb die steuerpflichtigen Erträge auch nicht in der Buchhaltung aufscheinen. Da steuerrechtlich aber so getan wird, als würden die Fondserträge einmal jährlich nach Ende des Fondsgeschäftsjahres den Anteilseigner:innen zufließen, besteht für Sie und uns Handlungsbedarf. Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses gehören die ausschüttungsgleichen Erträge berechnet. Somit werden die Erträge ermittelt, die auch versteuert gehören. Gleichzeitig werden auch die richtigen Bilanzwerte des Fonds festgestellt. Durch die Berechnung und Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge werden nicht nur die steuerlichen Gewinne dem richtigen Jahr zugewiesen, sondern auch die Bilanz-/Steuerwerte für die Zukunft festgehalten. Durch die Fortführung dieser Werte wird eine Doppelbesteuerung oder eine höhere Besteuerung bei Verkauf der Fondsanteile vermieden.
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