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Breaking-Newsletter #02/2024

Online seit 26. Juli 2024

In unserem Breaking-Newsletter #02/2024 haben wir die Abonnent:innen unseres Newsletters auf das Ende der Beantragungsfrist der Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 mit 08.08.2024 hingewiesen. Innerhalb des verlinkten Beitrags werden zudem die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung, die Höhe der Energiekostenpauschale 2, die förderfähigen Zeiträume sowie der konkrete Beantragungsablauf näher erläutert (siehe: Beantragung der Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 bis 08.08.2024 möglich). Durch die Übermittlung dieser wichtigen Informationen möchten wir sicherstellen, dass förderungsfähige Anträge noch zeitgerecht von antragsberechtigten Unternehmen über das Unternehmensserviceportal (USP) eingebracht werden.

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